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Rheinland-pfälzischer Ausführungsgesetzentwurf vorgelegt

Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Foto: MSAGD

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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MAINZ (KOBINET)

MAINZ (KOBINET) Die landesrechtliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes schreitet auch in Rheinland-Pfalz voran. Dort hat der Ministerrat nun das Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (AG BTHG) in einem ersten Entwurf besprochen. Mit dem Gesetz soll nach Aussage der rheinland-pfälzischen Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler u.a. die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessert werden.



„Es ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung, gleichwertige Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen zu wahren und zu stärken – und zwar im gesamten Land. Egal, ob ein Mensch mit Behinderung im ländlichen Raum oder in der Stadt lebt“, sagte die rheinland-pfälzische Sozialministerin. Von zentraler Bedeutung sei dabei die Bestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe nach § 94 Absatz 1 SGB IX. „Wir sehen nach vielen, auch externen, Diskussionen nunmehr im Entwurf vor, die Trägerschaft der Eingliederungshilfe – wie bisher auch – zu trennen“, so die Ministerin. Da das bisherige Abgrenzungsmerkmal nach der Wohnform ab dem Jahr 2020 keine Gültigkeit mehr hat, müssen neue Kriterien definiert werden. Träger der Eingliederungshilfe für die erwachsenen Menschen mit Behinderungen ab dem 18. Lebensjahr soll das Land sein, das die Landkreise und kreisfreien Städte zur Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der individuellen Leistungsgewährung heranzieht. Für die Kinder- und Jugendlichen mit Behinderungen bis zum 18. Lebensjahr beziehungsweise bis zum Ende des Regelschulbesuches sollen die Landkreise und kreisfreien Städte die Trägerschaft übernehmen. Die Aufwendungen der Eingliederungshilfe sollen weiterhin gemeinschaftlich vom Land und den Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten getragen werden.

„Wir haben sehr dafür gekämpft, dass mit dem ‚Budget für Arbeit‘ ein wichtiges Instrument für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben Einzug in die Bundesgesetzgebung hält. Das ist erfolgreich gelungen. Mit 400 bewilligten Budgets hat Rheinland-Pfalz bundesweit eine Vorreiterrolle“, sagte die Ministerin. Der Entwurf für das Ausführungsgesetz zur Umsetzung des BTHG in Rheinland-Pfalz sehe einen Bestands- und Vertrauensschutz für alle „Budgets für Arbeit“ vor, die in Rheinland-Pfalz bis zum 31.03.2018 bewilligt werden.

Als weitere Neuerung nannte die Ministerin die Stärkung der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen durch das AG BTHG. So ist die Interessenvertretung beispielsweise in der Arbeitsgemeinschaft vertreten, deren wichtigste Aufgabe die Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe ist. Das AG BTHG enthält in seiner Entwurfsfassung auch eine Regelung zum anlassunabhängigen Prüfrecht nach § 128 SGB IX, nach der Rheinland-Pfalz regelhafte und anlassunabhängige Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen bei den Leistungserbringern durch die Träger der Eingliederungshilfe durchführen will.

Die Einbringung des Gesetzes ins Plenum des Landtages Rheinland-Pfalz ist für den Sommer geplant. Entsprechend könne das AG BTHG Ende dieses Jahres in Kraft treten. Die neuen Träger der Eingliederungshilfe hätten dann ausreichend Zeit, um die notwendigen Schritte zu veranlassen, damit die entsprechenden Regelungen des BTHG zum 1. Januar 2020 in Kraft treten können. Damit sei Rheinland-Pfalz gut auf die Systemumstellung des Eingliederungshilferechts durch das BTHG am 1. Januar 2020 vorbereitet, fasste die Ministerin zusammen.

Kritik an dem Gesetzentwurf kam umgehend von den Kommunen, die die gesamte Kostenübernahme des Landes fordern, wie der SWR berichtet. „Der Geschäftsführer des Landkreistags, Burkhard Müller, reagierte mit Kritik auf die Pläne der Landesregierung. Aus Sicht der Kommunen sei das Land für behinderte Menschen zuständig und solle deshalb auch die gesamten Kosten übernehmen.“

Link zum Bericht des SWR