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Mehr Barrierefreiheit in der EU angestrebt

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BRüSSEL (KOBINET) Wie der Pressedienst der Europäischen Kommission berichtet, müssen wichtige Produkte und Dienstleistungen wie Telefone, E-Book-Reader, Betriebssysteme und Zahlungsterminals für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden. Das sehen Entwürfe von EU-Vorschriften vor, die im Binnenmarktausschuss mit 20 Ja-Stimmen bei 17 Stimmenthaltungen angenommen wurden.

Binnenmarktausschuss Berichterstatterin Morten Løkkegaard (ALDE, DK)erklärte dazu: „Zugänglichkeit ist eine Voraussetzung für behinderte Menschen, um die gleiche Teilnahme zu genießen und somit eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu spielen. Zu diesem Zweck ist es wichtig, ein klares, nachhaltiges und integratives Wachstum zu gewährleisten. Mit größerer Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen bekommen wir ein stärkeres Europa, das nicht nur ein Ziel für Politiker ist, sondern auch für Unternehmen, die das Europäische Zugänglichkeitsgesetz zur Förderung innovativerer Produkte und Dienstleistungen ermutigt. „

In der Europäischen Union gibt rund 80 Millionen Behinderte, eine Zahl, die bis 2020 auf 120 Millionen erhöhen wird. Das vorgeschlagene „European Accessibility Act“ (EAA) würde es ihnen ermöglichen, von zugänglicheren Produkten und Dienstleistungen zu profitieren. Der Richtlinienentwurf legt Zugänglichkeitsanforderungen für eine Liste mit Geldautomaten, Ticketing- und Check-in-Maschinen, PCs und Betriebssystemen, Telefonen und TV-Geräten, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, Transport und E-Commerce fest. Die Abgeordneten haben weitere Artikel, wie z. B. alle Zahlungsterminals, E-Book-Reader und Webseiten sowie mobile Geräte-basierte Dienste audiovisueller Medien in die Liste aufgenommen.

Die Erreichbarkeitsanforderungen würden auch die „gebaute Umwelt“, in der die Dienstleistung erbracht wird, einschließlich der Verkehrsinfrastruktur, wie Bahnhöfe, abdecken, so in der Presseinformation.

Die Abgeordneten haben sich darauf verständigt, die Anforderungen an die Zugänglichkeit der Funktionalität und nicht an die technischen Spezifikationen zu erfüllen. Dies bedeutet, dass die EAA sagen wird, was in Bezug auf „funktionale Leistungsanforderungen“ zugänglich sein muss, aber keine detaillierten technischen Lösungen erläutern wird, wie sie es zugänglich machen und so Innovationen ermöglichen. Alle Waren und Dienstleistungen, die den Erreichbarkeitsanforderungen entsprechen, würden vom freien Verkehr auf dem Binnenmarkt profitieren.

Bei diesen Anforderungen werden bisher Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten ausgeschlossen.

Der Vorschlag enthält auch Schutzklauseln, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der EAA für die Wirtschaftsteilnehmer keine „unverhältnismäßige Belastung“ darstellen. Die Abgeordneten klären, dass „Mangel an Priorität, Zeit oder Wissen“ nicht als legitime Gründe für die Behauptung angesehen wird, dass eine Belastung unverhältnismäßig ist. Sie legen auch fest, dass die EU-Kommission „delegierte Rechtsakte“ erlassen muss, in denen die Kriterien berücksichtigt werden, die bei der Beurteilung der Frage zu berücksichtigen sind, ob die Belastung als unverhältnismäßig erachtet wird.

Als nächste Schritte müssen die EU-Minister im Rat noch einen allgemeinen Ansatz für diese Akte vereinbaren, bevor die Verhandlungsführer des Parlaments mit ihnen über die endgültige Form dieser Gesetzgebung beginnen können.

Die englischsprachige Presseinformation enthält zudem Hinweise zu weiterführenden Auskünften und kann hier nachgelesen werden.