
Foto: Public Domain
BERLIN (KOBINET) Der Europarat hat wichtige Handlungsempfehlungen für ein inklusives Wahlrecht und mehr politische Teilhabe für Menschen mit Behinderung beschlossen. Die von der SPD-Bundestagsabgeordneten Mechthild Rawert eingebrachte Resolution und der Bericht „Die politischen Rechte von Menschen mit Behinderungen: ein demokratisches Anliegen“ wurde vom Europarat am 10. März 2017 angenommen.
Das Recht zu wählen und das Recht gewählt zu werden sind fundamentale Menschenrechte. Jedoch können nicht alle Menschen mit Behinderungen diese Rechte vollständig und gleichberechtigt ausüben. Einschränkungen und Probleme bei der Teilhabe am politischen Leben sind in den meisten Mitgliedstaaten des Europarates zu konstatieren, auch bei uns in Deutschland.
In einer Reihe von Ländern sind Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie unter rechtlicher Betreuung stehen. Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Allein in Deutschland betrifft das über 81.000 Menschen. Das muss sich ändern, so die Einreicherin der Resolution, und schlägt deshalb ein inklusives Wahlrecht vor.
Die Barrieren für Menschen mit Behinderungen beim Wählen sind vielfältig. Daher müssen nach Meinung von Mechthild Rawert mehr barrierefreie Wahllokale geschaffen werden, sowohl für Rollstuhlfahrende, als auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder gehörlose Menschen. In der Resolution des Europarates wird deshalb vorgeschlagen, dass in jedem Wahlkreis wenigstens ein Wahllokal völlig barrierefrei eingerichtet werden sollte.
Des Weiteren sollten die Parlamentsgebäude barrierefrei werden, damit hier Abgeordnete mit Behinderungen gleichberechtigt arbeiten können. Auch sollten Parlamentsdebatten und Informationen auf ihren Internetseiten in barrierefreien Formaten bereitgestellt werden.
Politische Parteien spielen eine entscheidende Rolle für die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Sie können darauf achten, dass Veranstaltungen und Treffen in barrierefreien Räumen stattfinden. Hier ist es hilfreich, wenn die Parteien und Fraktionen in den Parlamenten, Sprecherinnen und Sprecher für die Interessen für Menschen mit Behinderungen benennen. Positiv wirkt sich auch aus, wenn sich innerhalb der Parteien Menschen mit Behinderungen vernetzen können, um ihre Interessen besser zu vertreten.
Die Wahlkampagnen und das Wahlkampfmaterial der Parteien dürfen Menschen mit Behinderungen nicht mehr ausschließen. So sollten Wahlkampfspots mit Untertiteln, die Übersetzung in Gebärdensprache und die Wahlkampfmaterialien in „leichter Sprache“ bereitgestellt werden.
In der Resolution finden sich zahlreiche konkrete Handlungsempfehlungen für die Mitgliedsstaaten des Europarats um die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung zu erhöhen. Bei der Umsetzung sind die Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung zu beteiligen.