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Behindertenrat uneins über Teilhabegesetz

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BERLIN (KOBINET) Eine aktuelle Stellungnahme des Deutschen Behindertenrates (DBR) ist nicht zu erwarten, wenn der Bundesrat am 16. Dezember voraussichtlich dem von Betroffenen kritisierten Bundesteilhabegesetz zustimmt. Wie kobinet heute auf Anfrage aus dem Arbeitsausschuss erfuhr gibt es seitens der DBR-Verbände unterschiedliche Bewertungen hinsichtlich des Gesetzes, das am 1. Januar in Kraft treten soll. Aufgrund dessen möchte der Deutsche Behindertenrat auf eine gemeinsame Pressemitteilung verzichten, so die Antwort.

Noch am 30. November hat das Aktionsbündnis aller wichtigen Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen auf seiner Veranstaltung zum Welttag der Menschen mit Behinderungen gefordert: Bundesteilhabegesetz umfassend nachbessern! Die Verbände des DBR hatten große Erwartungen an das Bundesteilhabegesetz. Es sollte als zentrales behindertenpolitisches Projekt die menschenrechtlichen Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen und insoweit die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit Nachdruck verbessern.

„Gemessen an diesen Maßstäben erreicht das BTHG die Zielsetzungen, für die die Verbände des DBR lange und intensiv politisch gearbeitet hatten, nicht“, betonte der Behindertenrat auf dieser Veranstaltung. „Zentrale Forderungen des DBR bestehen daher fort.“