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BERLIN (KOBINET) Gestern hat die Behindertenbeauftragte der SPD Bundestagsfraktion Kerstin Tack nach einer regen Facebook Diskussion erstmals eingeräumt, dass auch in Zukunft Menschen mit Behinderung gegen ihren Willen in Heimen werden leben müssen. Schrieb sie noch im Blog der Aktion Mensch am 7. Dezember: "Ambulantes Wohnen hat Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen", so scheint ihr nun aufgefallen zu sein, dass sie ein kleines Detail vergessen hat, nämlich dass dies nur gilt, "sofern das Wohnen in und außerhalb von besonderen Wohnformen im Rahmen der Angemessenheits- und Zumutbarkeitsprüfung gleich bewertet worden ist". Darauf weist Nancy Poser vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen hin und kritisiert die Täuschung der Abgeordneten.
„Damit gilt das, was wir schon vor der Abstimmung im Bundestag immer wieder deutlich gesagt haben: es werden weiterhin Menschen gegen ihren Willen in Heimen leben müssen. Dafür wurden wir in der Öffentlichkeit diffamiert und es wurde vermittelt, wir würden übertreiben und verstünden den Gesetzestext nicht. Nun, da das Gesetz den Bundestag dank Täuschung der eigenen Abgeordneten passiert hat, räumt selbst Kerstin Tack ein: ‚Eine vollständige Garantie, dass es immer und ausnahmslos zur gewünschten Wohnform kommt, gibt es über diese Regelung nicht.‘ Ganz klar steht nun fest, dass Deutschland mit dem Bundesteilhabegesetz in der vom Bundestag beschlossenen Fassung weiterhin Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention und damit die Menschenrechte behinderter Menschen verletzt. Ein ganz schlechtes Zeichen angesichts des heutigen 10. Jahrestages der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York. Entgegen der Empfehlung des Bundesrates hat die Koalition dafür gesorgt, dass weiterhin Existenzen von Menschen mit Behinderungen zerstört werden. Wenn der Bundesrat seine Empfehlung zu Paragraph 104 ernst gemeint hat und ihm die Rechte behinderter Menschen tatsächlich ein Anliegen sind, muss er das Gesetz in die Vermittlung überweisen“, erklärte Nancy Poser gegenüber den kobinet-nachrichten.