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Recht auf Teilhabe festgeschrieben

Verena Bentele
Verena Bentele
Foto: Irina Tischer

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Foto: Irina Tischer

BERLIN (KOBINET) Vor zehn Jahren wurde das Recht von Menschen mit Behinderungen auf ein selbstbestimmtes Leben festgeschrieben. "Ich bin allen dankbar, die das erkämpft haben“, erklärte heute die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Verena Bentele würdigte die UN-Behindertenrechtskonvention als wichtigen völkerrechtlichen Vertrag. Die UN-Konvention sei der Maßstab für Inklusion in Deutschland und Leitlinie für die Politik mit und für Menschen mit Behinderungen. "Ich bin all denjenigen dankbar, die mit ihrem Engagement und ihrem Durchhaltevermögen dafür gesorgt haben, dass das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen so konkret festgeschrieben wurde“, betonte Bentele.

Für Deutschland gelte das sogenannte „Krüppeltribunal“ von 1981 in Dortmund als wegweisend: Die Bewegung von damals ist bis heute die Grundlage für eine politisch aktive Beteiligung von Expertinnen und Experten in eigener Sache. Die Themen, die vor 35 Jahren diskutiert wurden, wie das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen, sind bis heute politisch hoch relevant. Professorin Theresia Degener würdigte gemeinsam mit der Beauftragten diese wichtigen Ereignisse in einer gemeinsamen Veranstaltung „35 Jahre Krüppeltribunal – zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention“ vom Institut BODYS der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, der Landesbehindertenbeauftragten von Nordrhein-Westfalen Elisabeth Veldhues und Verena Bentele. Zu diesem Jubiläum haben Bentele und Degener ein Gespräch geführt, das  hier nachgelesen werden kann. Theresia Degener ist Zeitzeugin des Krüppeltribunals und hatte 2006 in New York aktiv die Gestaltung der UN-Behindertenrechtskonvention beeinflusst.

Im Jahr 2015 hat der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erstmals die Umsetzung der UN-konvention in Deutschland überprüft. Ergebnis des ersten Staatenprüfverfahrens waren positive Punkte wie beispielsweise die Anerkennung der Gebärdensprache als offizielle Sprache. Deutschland wurden aber auch über 60 Empfehlungen mit auf den Weg gegeben, die die Umsetzung der Konvention weiter vorantreiben sollen. „Wir haben viel erreicht, doch es gibt noch jede Menge zu tun, bis Teilhabe immer und überall Realität wird“, sagte die Beauftragte. „Wir wollen mehr Inklusion, sei es im Bereich der Bildung, der Arbeitswelt, aber auch in der Politik. So müssen etwa Wahlrechtsausschlüsse von Menschen, die in allen Angelegenheiten eine rechtliche Betreuung haben, der Vergangenheit angehören.“