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Eigentlich müssten jetzt die Blauhelme kommen

Sigrid Arnade vor der Glaswand mit dem Grundgesetz
Sigrid Arnade vor der Glaswand mit dem Grundgesetz
Foto: Rolf Barthel

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Sigrid Arnade vor der Glaswand mit dem Grundgesetz
Foto: Rolf Barthel

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Foto: Rolf Barthel

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Sigrid Arnade vor der Glaswand mit dem Grundgesetz
Foto: Rolf Barthel

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Sigrid Arnade vor der Glaswand mit dem Grundgesetz
Foto: Rolf Barthel

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Sigrid Arnade vor der Glaswand mit dem Grundgesetz
Foto: Rolf Barthel

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Sigrid Arnade vor der Glaswand mit dem Grundgesetz
Foto: Rolf Barthel

BERLIN (KOBINET) Dr. Sigrid Arnade hat die Entwicklung der UN-Behindertenrechtskonvention nicht nur bei mehreren Sitzungen in New York verfolgt, sondern auch entscheidend mitgeprägt. Heute, genau zehn Jahre nach der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen, vertritt sie im Hinblick auf die Umsetzung der Konvention in Deutschland die Position, dass eigentlich die Blauhelme kommen müssten, um die Umsetzung der Menschenrechte behinderter Menschen zu überwachen und bei deren Umsetzung zu helfen.

„Menschenrechte behinderter Menschen werden mit Füßen getreten, denn Zwangsheimeinweisungen gegen den Willen der Betroffenen werden mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) erleichtert statt verhindert. Die Bundesregierung hat die Empfehlungen des UN-Fachausschusses in Genf nach der ersten deutschen Staatenprüfung von 2015 offensichtlich komplett ignoriert. Wenn jetzt auch noch der Bundesrat diesem Existenzvernichtungsgesetz zustimmt, müssten eigentlich die UN-Blauhelme nach Deutschland kommen, wenn es nach mir ginge.“ So die Einschätzung der Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, Dr. Sigrid Arnade, vor dem Bundesratsbeschluss zum Bundesteilhabegesetz am kommenden Freitag und zum heutigen 10. Jahrestag der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die UN-Vollversammlung.

Selbstverständlich gebe es auch Verbesserrungen und Fortschritte mit dem Bundesteilhabegesetz, so Sigrid Arnade. Diese bezögen sich hauptsächlich auf einige finanzielle Erleichterungen, was für die einzelnen Betroffenen sicherlich wichtig sei. „Es geht aber gar nicht, sich die Verschärfung der Menschenrechtslage einiger mit finanziellen Verbesserungen an viele andere zu erkaufen und diese damit zu akzeptieren“, empört sich die ISL-Geschäftsführerin. Auch der von der Regierung gerne bemühte sogenannte Progressionsvorbehalt, nach dem nicht alle Rechte sofort umzusetzen seien, habe immer etwas mit Fortschritt, keinesfalls aber mit Rückschritt zu tun. Für Sigrid Arnade gilt es daher, den Schwung der Behindertenbewegung zu nutzen, um sicherzustellen, dass in Deutschland behinderte Menschen mitten in der Gemeinde mit der Unterstützung, die sie brauchen, leben, lernen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen können.