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Sorge über geringen Stellenwert der Behindertenpolitik

Jürgen Schneider
Jürgen Schneider
Foto: Rolf Barthel

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BERLIN (KOBINET) Der scheidende Landesbehindertenbeauftragte von Berlin, Dr. Jürgen Schneider, macht sich seit längerem Sorgen über den geringen Stellenwert der Behindertenpolitik. Die Erklärung der Bundeskanzlerin zum Wahlsieg von Donald Trump mit der fehlenden Erwähnung behinderter Menschen ist für ihn nur ein Beispiel schwindender Solidarität.

„Da ich mir ja grundsätzlich seit längerem Sorgen über den Stellenwert von Behindertenpolitik und wachsender sozialer Ungleichheit in unserer Gesellschaft mache, die wiederum unterschiedliche Gruppen der Gesellschaft ungleich betrifft, ist meine Sensibilität gegenüber Diversity-Verlautbarungen zunehmend gewachsen. Die fast ausschließliche Konzentration auch der sogenannten fortschrittlichen Kräfte auf den soziokulturellen Minderheitenschutz (siehe bisherige Ergebnisse zum Berliner Koalitionsvertrag), häufig ohne Nennung von Menschen mit Behinderung empört mich. Soziokultureller Minderheitenschutz ist absolut wichtig, aber gerade für Menschen mit Behinderung, die Nachteilsausgleiche brauchen, nicht hinreichend. Jetzt werden Menschen mit Behinderung auch noch von höchster Stelle sogar aus der soziokulturellen Wahrnehmung herausgenommen und damit weiter marginalisiert“, schrieb Dr. Jürgen Schneider als Reaktion auf die Erklärung von Bundeskanzlerin Merkel zum Wahlsieg von Donald Trump.

„Deutschland und Amerika sind durch Werte verbunden: Demokratie, Freiheit, dem Respekt vor dem Recht und der Würde des Menschen, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder politischer Einstellung. Auf der Basis dieser Werte biete ich dem künftigen Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald Trump, eine enge Zusammenarbeit an“, so Angela Merkels Botschaft an Donald Trump. „Bleiben Menschen mit Behinderung deshalb unerwähnt, weil sie darauf vertraut, dass die bereits vorhandene Verankerung der menschenrechtlichen Ansprüche von Menschen mit Behinderung in der amerikanischen Gesetzgebung auch unter Donald Trump Bestand hat und in Deutschland ein nach ihrer Meinung gutes Bundesteilhabegesetz unmittelbar bevorsteht? Oder wertet sie die Entgleisung von Donald Trump gegen den behinderten Kolumnisten Charles Krauthammer im Juli 2015 und gegen den behinderten Journalisten Serge Kovaleski im November 2015 als weniger gravierend als seine Äußerungen zu anderen Minderheiten. Jedenfalls ist es mehr als auffällig, dass ausgerechnet Menschen mit Behinderung in der Aufzählung aller Diversity-Gruppen, die sogar über den Artikel 3 des Grundgesetzes hinausgeht, nicht vorkommen, deren Würde doch die Basis der künftigen Zusammenarbeit bilden sollen“, schrieb dazu Dr. Jürgen Schneider.

In den USA richten sich die Behindertenrechtsorganisationen auf schwere Zeiten in Sachen Behindertenrechte ein. Hatten sie bereits vor der Wahl vor den Plänen von Donald Trump gewarnt, so richten sie sich nun auf harte Zeiten ein. Der Disability Rights, Education and Defense Fund (DREDF) mit Sitz in Berkeley, Kalifornien, hat nach der Wahl von Donald Trump erklärt, dass es nun gelte besonders wachsam in Sachen Menschenrechte behinderter Menschen zu sein. Die Organisation, die hart für die Verabschiedung des US-amerikanischen Antidiskriminierungsgesetzes (American with Disability Acts) gekämpft hatte, erklärte, dass es nun umso wichtiger sei, für die Rechte behinderter Menschen zu kämpfen und sich Koalitionspartner in anderen Bewegungen zu suchen.