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BERLIN (KOBINET) Die Debatte des Gesetzentwurfs zum Bundesteilhabegesetz im Deutschen Bundestag und im Bundesrat hat deutlich gemacht, dass es dabei hauptsächlich auch ums Geld geht. Viele fragen sich dabei, was eigentlich aus den fünf Milliarden Euro geblieben ist, die ursprünglich im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz vom Bund an die Träger der Eingliederungshilfe fließen sollten. In der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ist die kobinet-Redaktion nun fündig geworden.
In der Beschreibung des Problems und des Ziels des Gesetzes heißt es dazu: „Bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Juni 2016 wurde zudem der Transferweg für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro ab 2018 festgelegt. 1 Milliarde Euro soll über den Umsatzsteueranteil der Länder und 4 Milliarden Euro sollen im Verhältnis 3 zu 2 über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und über die Bundesbeteiligung an den KdU bereitgestellt werden. Die Bundesauftragsverwaltung bei den KdU soll durch diese Anhebung der Bundesbeteiligung nicht ausgelöst werden.“
Was hier in komplizierte Gesetzessprache gegossen wurde, beschreibt die Fortsetzung der bereits im Vorfeld der Gestaltung des Bundesteilhabegesetzes im März 2015 von Wolfgang Schäuble und Olaf Scholz vorangetriebene Verlagerung der eigentlich im Koalitionsvertrag vorgesehenen Entlastung der Träger der Eingliederungshilfe um fünf Milliarden Euro in andere Bereiche des Haushalts. Damit fließt das Geld auf anderen Wegen an die Kommunen, ohne dabei zu bedenken, dass die Kosten der Eingliederungshilfe in einer Reihe von Bundesländern nicht nur von den Kommunen, sondern teilweise bzw. sogar ganz von den Ländern getragen werden. Somit findet dort also keinerlei Entlastung statt.
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es dann auf Seite 6: „Bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit
den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Juni 2016 wurde zudem der Transferweg für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro ab 2018 festgelegt. 1 Milliarde Euro soll über den Umsatzsteueranteil der Länder und 4 Milliarden Euro sollen im Verhältnis 3 zu 2 über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und die Bundesbeteiligung an den KdU bereitgestellt werden. Die Bundesauftragsverwaltung bei den KdU soll durch diese Anhebung der Bundesbeteiligung nicht ausgelöst werden
. Hierzu wird die Beteiligung des Bundes an den KdU im SGB II ab dem Jahr 2019 dauerhaft um 10,2 Prozentpunkte angehoben. Im Jahr 2018 erfolgt als Ausnahme hiervon eine Anhebung um 7,9 Prozentpunkte, um eine Bundesauftragsverwaltung bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II zu vermeiden; dies wird durch einen entsprechend höheren Umsatzsteueranteil der Gemeinden im Jahr 2018 zu Lasten des Bundes kompensiert.“
Sollte also in weiteren Diskussionen zum Bundesteilhabegesetz wieder einmal das Argument aufkommen, dass die Kommunen mit den Kosten der Eingliederungshilfe überlastet sind und vom Bund zu wenig Geld kommt, dann kann es hilfreich sein, zu wissen, wohin das ursprünglich vorgesehene Geld für die Eingliederungshilfe von den Regierungschefs des Bundes und der Länder hinverschachert wurde. Alternativen wie der Einsatz der Mittel für die Einführung eines Bundesteilhabegeldes sind damit gestorben.