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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) Verena Bentele begrüßt das Ende der Diskriminierung bei der Grundsicherung für Menschen mit Behinderungen. "Endlich sollen Erwachsene mit Behinderungen, die bei ihren Eltern leben, in der Grundsicherung den vollen Regelsatz erhalten", erklärte die Bundesbehindertenbeauftragte. Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein neues Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz beschlossen. Dieses wirkt sich speziell für Erwachsene aus, die in Mehrpersonenhaushalten leben.
Bisher galt nach Informationen von Verena Bentele als Maßstab für den vollen Regelbedarf (Stufe 1), dass ein eigener Haushalt geführt wurde. Bei erwachsenen Menschen mit Behinderungen wurde dies oft nicht anerkannt. In der Folge erhielten sie nur den geringeren Betrag der Regelbedarfsstufe 3. Entscheidungen des Bundessozialgerichts sorgten dafür, dass die Betroffenen ab 2015 vorläufig die gleichen Summen erhielten wie in der Stufe 1. Doch diese Praxis stand unter Vorbehalt. Durch das neue Gesetz soll es ab 2017 nicht mehr auf das Kriterium der eigenen Haushaltsführung ankommen, sondern darauf, wo der Mensch wohnt.
„Endlich sollen Erwachsene mit Behinderungen, die bei ihren Eltern leben, in der Grundsicherung den vollen Regelsatz erhalten. Ich habe mich mit vielen Mitstreiterinnen und Mitstreitern sehr dafür eingesetzt, dass die bisherige Benachteiligung ein Ende findet. Wichtig ist nun, dass dieses Gesetz mit dem Bundesteilhabegesetz abgestimmt wird. Denn Menschen mit Behinderungen, die derzeit in stationären Wohneinrichtungen leben, dürfen künftig nicht schlechter gestellt werden als bisher“, erklärte Verena Bentele.




