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Thüringen erhöht Blindengeld

Symbol: Mensch mit Blindenstock
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Foto: domain public

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ERFURT (KOBINET)

ERFURT (KOBINET) Das Thüringer Kabinett hat die Novelle des Landesblindengeldes gebilligt. Der von der Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE) vorgelegte Gesetzentwurf sieht die Erhöhung des Landesblindengeldes und die Einführung einer zusätzlichen Leistung für taubblinde Menschen vor.



„Niemand kann von der Hand weisen, dass blinde Menschen Mehrausgaben für Hilfen und Hilfsmittel haben. Im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben steht deshalb auch Thüringen in der Pflicht, diese Menschen zu unterstützen“, erklärte Heike Werner. Mehrausgaben würden von den Krankenkassen nur teilweise, zum Beispiel für Lesegeräte oder gar nicht, etwa für den Unterhalt eines Blindenhundes, übernommen. Nach den Worten von Ministerin Werner ist es nicht akzeptabel, dass die Blinden in Thüringen schlechter gestellt werden als Blinde in anderen Teilen Deutschlands. Das Landesblindengeld liegt in Thüringen derzeit bei 270 Euro im Monat. Im Bundesdurchschnitt zahlen die Länder hingegen rund 400 Euro.

Das Thüringer Landesblindengeld soll deshalb in drei Stufen von derzeit 270 EUR auf 400 Euro monatlich erhöht werden. In der ersten Stufe wird das Blindengeld rückwirkend zum 1. Juli 2016 auf 320 Euro angehoben. Die weiteren Erhöhungen erfolgen am 1. Juli 2017, auf 360 Euro, und am 1. Juli 2018 auf 400 Euro. Das einkommens- und vermögensunabhängige Blindengeld kommt den rund 4.200 blinden Menschen in Thüringen zugute. Taubblinde Menschen erhalten zusätzlich ab dem 1. Juli 2016 100 Euro monatlich. Damit trägt die Landesregierung der besonders starken Beeinträchtigung von taubblinden Menschen Rechnung, die gegenüber blinden Menschen einen nochmals deutlich erhöhten und speziellen Assistenzbedarf haben.

Das Land wendet für die Blindengelderhöhung und das Taubblindengeld im ersten Jahr rund 3,3 Millionen Euro auf. „Das ist ein deutliches Signal der Landesregierung, diesen Menschen ein mehr an Teilhabe zu ermöglichen. Wir machen Thüringen ein Stück sozialer“, so Ministerin Werner. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Thüringer CDU das Landesblindengeld vor zehn Jahren abgeschafft hatte.

Weiterhin wies Heike Werner darauf hin, dass die Regierung auch die Einführung eines Gehörlosengeldes prüfe. Auch die rund 1.900 gehörlosen Menschen in Thüringen haben einen Mehrbedarf der nicht von den Kassen bezahlt wird, zum Beispiel die Kosten für das Gebärdendolmetschen. Mit einem Nachteilsausgleich für Gehörlose würde Thüringen zu Ländern wie Nordrhein-Westfalen und Sachsen aufschließen, betonte die Ministerin.

„Die vom Kabinett der rot-rot-grünen Landesregierung beschlossene Erhöhung des Blindengeldes stellt im Vergleich zu den Kürzungsorgien der vorangegangenen Landesregierungen eine echte Trendwende dar. Das werde auch daran deutlich, dass mit den Taubblinden eine Gruppe von Sinnesbehinderten in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufgenommen wird, die bisher leer ausgegangen war“, sagte Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion der LINKEN im Landtag von Thüringen. „Thüringen wird damit vom Schlusslicht zu einem Bundesland im Mittelfeld des Ländervergleichs. Die Anhebung des Nachteilsausgleichs ist auch angesichts der Verpflichtungen des Landes zur Umsetzung des UN-Abkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dringend geboten. Um im Alltag sehbehinderter und blinder Menschen einen umfassend wirksamen Nachteilsausgleich zu gewährleisten, sind die ebenfalls angekündigten stufenweisen Anhebungen in den kommenden Jahren unverzichtbar“, so die Abgeordnete weiter.