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Im Gespräch mit Ulrike Gottschalck

Gruppenbild nach dem Gespräch mit Ulrike Gottschalck
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KASSEL (KOBINET) Gut eine Woche vor der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz haben sich heute VertreterInnen verschiedener in Kassel ansässiger Selbstvertretungsorganisationen mit der SPD Bundestagsabgeordneten Ulrike Gottschalck zu einem Austausch zum vorliegenden Gesetzentwurf im Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen getroffen. Die SPD-Abgeordnete aus dem Wahlkreis Kassel ist Mitglied im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestag und signalisierte, die weitere Diskussion aufmerksam zu verfolgen.

Ulrike Gottschalck machte zu Beginn des Gespräches deutlich, dass sie froh sei, dass es gelungen sei, das Bundesteilhabegesetz auf den Weg zu bringen. Die Bundesregierung stelle insgesamt 700 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, warum es auch eine Reihe von Abgeordneten der Regierungskoalition gäbe, die nicht verstehen würden, wenn so massiv gegen das Gesetz protestiert wird. Im Laufe des Gespräches machten Uwe Frevert, Elke Thimsen und Birgit Schopmans vom Kasseler Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab) deutlich, wo die zentralen Kritikpunkte am Gesetzentwurf sind. Der Kostenvorbehalt, der Anbieter von Dienstleistungen in eine Preisspirale in das untere Drittel zwingt, sei dabei genauso unverständlich wie das Erschweren ambulanter Leistungen durch Kostenvergleiche und Kostendruck. Vor allem die Regelungen, dass behinderte Menschen ab 2020 in fünf von neun Lebensbereichen hilfebedürftig sein müssen, um überhaupt Leistungen zu bekommen, sei unsinnig. Dies bekräftigten Birgit Schopmans und Josef Ströbl, der sich als Inklusionsbotschafter bei Mensch zuerst einsetzt. Stefan Göthling bekräftigte, dass ein Umsteuern von der Unterstützung in einer Werkstatt zu einer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dringend nötig ist.

Im Hinblick auf die Tätigkeit im Haushaltsausschuss appellierten die GesprächsteilnehmerInnen an Ulrike Gottschalck, dafür zu sorgen, dass die unabhängige Beratung nicht unter die geplante fünfjährige Finanzierungsfrist falle. Derzeit sehe der Gesetzentwurf nur eine Förderung der unabhängigen Beratunge für fünf Jahre vor. Die Abgeordnete notierte sich dieses Anliegen genauso wie eine Reihe weiterer Punkte, die in dem Gespräch zur Sprache kamen. Ottmar Miles-Paul machte als Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz deutlich, dass der Teufel bei diesem sehr komplizierten Gesetz im Detail liegt und sich die Abgeordneten gut informieren sollten, bevor sie darüber abstimmen.