Menu Close
Hinweis: Dieser Beitrag wurde von der alten Website importiert und gegebenenfalls vorhandene Kommentare wurden nicht übernommen. Sie können den Original-Beitrag mitsamt der Kommentare in unserem Archiv einsehen: Link

Briefe für Teilhabe an Abgeordnete und Senatorin

Symbol: Mensch mit Blindenstock
Symbol: Mensch mit Blindenstock
Foto: domain public

1024w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1152/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/HFXoYC4NpalyMVjOvLR8B2enEJc5sf7xdkihrIAquQPUGDtWSKTw16b90Zgm.jpg"/>
Symbol: Mensch mit Blindenstock
Foto: domain public

1152w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1280/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/HFXoYC4NpalyMVjOvLR8B2enEJc5sf7xdkihrIAquQPUGDtWSKTw16b90Zgm.jpg"/>
Symbol: Mensch mit Blindenstock
Foto: domain public

1280w" sizes="(max-width: 1024px) 1024px, (max-width: 1152px) 1152px, (max-width: 1280px) 1280px" src="https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/HFXoYC4NpalyMVjOvLR8B2enEJc5sf7xdkihrIAquQPUGDtWSKTw16b90Zgm.jpg"/>
Symbol: Mensch mit Blindenstock
Foto: domain public

HAMBURG (KOBINET) Der Blinden- und Sehbehindertenverband Hamburg (BSVH) hat ein Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten aus Hamburg sowie an die Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard und die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen, Ingrid Körner gesendet mit der dringenden Bitte, bei den anstehenden Beratungen zum Bundesteilhabegesetz dafür zu streiten, dass sich die Lebensbedingungen für blinde und sehbehinderte Menschen nicht verschlechtern, sondern, dass mehr gesellschaftliche Teilhabe möglich wird.



Folgende konkrete Änderungen fordert die Interessenvertretung blinder und sehbehinderter Menschen:

1. Die im Sozialhilferecht geregelte Blindenhilfe gem. § 72 SGB XII darf nicht zu einer Teilhabeleistung zweiter Klasse werden. Die Verbesserungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, wie sie für die Eingliederungshilfe vorgesehen sind, müssen auch für die Blindenhilfe gelten.

2. Der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe darf nicht erschwert werden; insbesondere dürfen Neuregelungen nicht zum Ausschluss sehbehinderter Menschen führen.

3. Im gesellschaftlich zentralen Bereich der Bildung darf es keine Rückschritte geben, sondern im Gegenteil sind Weiterentwicklungen hier besonders wichtig.

4. Die unabhängige Teilhabeberatung muss barrierefrei und spezialisiert mit überregionalen Angeboten auch für blinde und sehbehinderte sowie taubblinde Menschen zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus unterstützt der BSVH den Aufruf „Nachbesserung jetzt!“ des breiten Verbändebündnisses vom Deutschen Behindertenrat, Fach- und Wohlfahrtsverbänden sowie DGB.

Link zu weiteren Informationen unter http://teilhabegesetz.dbsv.org