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High Noon für Bundesratsanträge zum Teilhabegesetz

Bundesratsgebäude
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BERLIN (KOBINET) Heute Mittag um 12.00 Uhr ist High Noon in Sachen Anträge der Länder zum Bundesteilhabegesetz im Bundesrat. Denn dann ist der Einreichungsschluss für Anträge zur Behandlung des Gesetzentwurfs im Bundesrat am 23. September. Was dann nicht eingebracht wurde, kommt erst auch nicht mehr rein, hieß es am Dienstag vonseiten des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums, das koordinierend wirkt.



Am 1. September würden die weit über 100 eingegangenen Anträge dann in einer Unterarbeitsgruppe des Sozialausschusses des Bundesrates vorberaten, um dann am 8. September im Ausschuss darüber zu beraten. Am 23. September wird das Thema dann im Bundesrat behandelt. Man darf also gespannt sein, welche konkreten Initiativen die Bundesländer über den Bundesrat zum Bundesteilhabegesetz starten werden, denn am Ende könnte die eine oder andere im Vermittlungsausschuss bzw. in den Beratungen im Bundesrat Niederschlag finden.

Die Behindertenverbände hoffen natürlich darauf, dass sich die LändervertreterInnen in den von ihnen formulierten Kritikpunkten auf ihre Seite stellen. Es könnten aber auch weitere Verschlechterungen auf den Weg gebracht werden, denn die Kommunen und Länder sind unter erheblichem finanziellen Druck angesichts der steigenden Kosten in der Eingliederungshilfe und der Schuldenbremse. Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat eine Reihe von Vorschlägen gemacht, wie der Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz konkret verbessert werden könnte.