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Bündnis für gutes Teilhabegesetz in Rheinland-Pfalz

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MAINZ (KOBINET) Rheinland-pfälzische Verbände und Gewerkschaften haben ähnlich dem Zusammenschluss auf Bundesebene für den Appell für Nachbesserungen zum Bundesteilhabegesetz auch auf Landesebene ein Bündnis für ein gutes Bundesteilhabegesetz gegründet.



Am 28. Juni hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll die Lebenssituation und somit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern, indem die Eingliederungshilfe und das Schwerbehindertenrecht – also die Leistungen und Ansprüche für diesen Personenkreis – neu geregelt werden. Doch nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Länderebene gibt es vehemente Kritik der Verbände am Gesetzesvorhaben. Nun hat sich auch im Land Rheinland-Pfalz ein breites Bündnis an Sozial-, Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden sowie Gewerkschaften zusammengetan, um sich für grundlegende Nachbesserungen beim Gesetzentwurf stark zu machen. Das Bündnis vertritt in Summe mehr als 500.000 Personen im Land Rheinland-Pfalz, heißt es in einer Pressemitteilung.

„Ein Bundesteilhabegesetz, das den Paradigmenwechsel hin zur UN-Behindertenrechtskonvention nicht vollzieht, das die Forderungen der Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen trotz eines breit angelegten Beteiligungsprozesses derart ignoriert, das zum Spargesetz mutiert und das in Teilen sogar zu Leistungsverschlechterungen für die Betroffenen führt, kann von uns so nicht hingenommen werden“, erklärten VertreterInnen des Bündnisses auf seinem Gründungstreffen in Mainz. „Es sind die Menschen mit Behinderungen, um die es geht. Und diese lehnen das Gesetz in seiner jetzigen Form ab. Wir brauchen ein Bundesteilhabegesetz, das seinen Namen auch wirklich verdient“, kritisiert das Bündnis.

Das Gesetz zeige in einigen Bereichen zwar positive Weiterentwicklungen. Inakzeptabel sei jedoch, dass viele der bisher Anspruchsberechtigten aus dem System zu fallen drohen, wenn künftig dauerhafter Unterstützungsbedarf in fünf von neun Lebensbereichen nachgewiesen werden muss. Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen würden so zum Beispiel aufgrund eines schubartigen Auftretens bzw. einer temporären Verschlechterung der Beeinträchtigung ebenso aus dem System fallen wie sinnesbehinderte Menschen, die eine Vorlesehilfe benötigen. Auch ein Teil der Menschen mit geistiger Behinderung würden hier hinten runter fallen.

Das rheinland-pfälzische Bündnis für ein gutes Bundesteilhabegesetz setzt sich durch Gespräche mit politischen Akteuren, gezielte Aktionen und Kampagnen sowie der Aufklärung der Öffentlichkeit dafür ein, dass es an diesen Stellen zu Nachbesserungen im Sinne der wirksamen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen kommt. Geplant ist auch weitere Partner ins Bündnis aufzunehmen, um hier Geschlossenheit zu zeigen.