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MAINZ (KOBINET) Dass am 16. Dezember mit der Abstimmung im Bundesrat die Geschichte um die Gesetzgebung zum Bundesteilhabegesetz wahrscheinlich noch nicht beendet ist, daran ließ Harald Diehl vom rheinland-pfälzischen Sozialministerium gestern Abend bei einer Veranstaltung im Mainzer Rathaus keinen Zweifel. Er rechne damit, dass die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen werden.
In der gut konzipierten Veranstaltung hagelte es von allen Seiten Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bundesteilhabegesetz. Carl-Wilhelm Rößler vom Kompetenzzentrum selbstbestimmtes Leben in Köln und vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen machte in seinem Vortrag deutlich, dass behinderte Menschen bei der derzeitigen Gesetzesvorlage zum Teil mit erheblichen Einschränkungen der Selbstbestimmung konfrontiert werden können. Mit derartigen Verschlechterungen habe man nicht gerechnet und dies sei auch nicht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Harald Diehl bekräftigte die Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf aus Sicht des Landes Rheinland-Pfalz. Er sehe durchaus aber auch einige Verbesserungen im vorliegenden Gesetzentwurf. Rheinland-Pfalz sei von Anfang an koordinierend bei der Reform der Eingliederungshilfe tätig gewesen und nehme diese Aufgabe auch weiterhin wahr. Er sei derzeit damit beschäftigt die über 100 Anträge im Bundesrat zu sichten. Am Freitag ist hierfür Abgabeschluss. Seiner persönlichen Einschätzung zufolge rechnet Harald Diehl damit, dass am 16. Dezember von Seiten der Länder der Vermittlungsausschuss angerufen wird.
Auch von Seiten der Kommunen gibt es erhebliche Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf. Man erwartet, dass viele offene Fragen gerade bei der Abgrenzung zur Hilfe zur Pflege letztendlich in langwierigen Gerichtsverfahren entschieden werden müssen. Dies macht Herr Conrad von der Kreisverwaltung Mainz Bingen deutlich. Die eingebauten Ermessensregelungen beispielsweise bei fünf von neun Regelung zum Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen sieht er kritisch Letzt endlich könnten die geplanten komplizierten Regelungen dazu führen, dass am Ende weniger für die behinderten Menschen rauskommt als bisher, zumal der Verwaltungsaufwand zunehme.
So waren sich zum Schluss der fast dreistündigen vom Mainzer Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen initiierten Veranstaltung alle darin einig, dass die nun vor uns liegenden Wochen dazu genutzt werden müssen, für ein gutes Gesetz zu kämpfen. Dabei mussten sowohl die Bundestagsabgeordneten als auch die Länder überzeugt werden.