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BERLIN (KOBINET) Blinde und sehbehinderte Menschen brauchen für eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildungsangeboten oft Unterstützung, wie z. B. Hilfsmittel, Assistenz oder die Übertragung von Lernmaterialien in zugängliche Formate. Oft ist das mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Nach Ansicht des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) lässt der vorliegende Entwurf des Bundesteilhabegesetzes Regelungen vermissen, die auch behinderten Menschen gleichberechtigte Bildungschancen eröffnen.
Der DBSV unterstreicht deshalb in seiner Stellungnahme zum Bundesteilhabegesetz, dass es bei den Leistungen für Bildung keinen Stillstand oder gar Rückschritte geben darf, sondern dass dieser Bereich zukunftsorientiert weiterentwickelt werden muss. Der Verband sucht daher konkrete Fallbeispiele zu verschiedenen Aspekten des Themas „Bildung“. Gesucht werden sehbehinderte Menschen, denen in der Schule oder im Studium beispielsweise Hilfsmittel und Assistenzkräfte finanziert wurden oder werden, ohne die die entsprechende Ausbildung unmöglich wäre. Gesucht werden auch Menschen mit Hochschulabschluss, die im Laufe ihres Berufslebens sehbehindert oder blind geworden sind. „Ist Ihnen als Umschulungsmaßnahme eine geringer qualifizierte Tätigkeit angeboten worden, obwohl sie lieber ein weiteres Studium absolviert hätten?“ Gesucht werden auch Menschen, die nach ihrer Berufsausbildung studiert haben oder studieren wollten. „Auf welche Hürden sind Sie bei der Finanzierung von Hilfsmitteln und Vorlesekräften gestoßen?“ Zudem werden sehbehinderte und blinde Menschen gesucht, die von ihren Erfahrungen mit lebenslangem Lernen berichten möchten. Ob Volkshochschulkurs, nachgeholter Schulabschluss oder Seniorenstudium – „auf welche Schwierigkeiten sind Sie bei der Finanzierung von Hilfsmitteln, Unterrichtsmaterial oder Assistenz gestoßen?“
„Bitte schildern Sie uns Ihren Fall – Stichworte genügen – und teilen Sie uns außerdem mit, wie wir Sie erreichen können. Ihre personenbezogenen Daten werden selbstverständlich geschützt. Sollten wir Ihr Beispiel für besonders wichtig halten, werden wir mit Ihnen klären, ob wir darüber berichten dürfen“, heißt es vonseiten des DBSV. Kontakt: DBSV-Rechtsreferat, Christiane Möller, Tel.: 030 / 28 53 87-165, E-Mail: [email protected]