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Kabinettsentwurf so nicht zustimmungsfähig

Günter Garbrecht
Günter Garbrecht
Foto: Landtag NRW

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Günter Garbrecht
Foto: Landtag NRW

DüSSELDORF (KOBINET) Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf für das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat nach Auffassung des Vorsitzenden des nordrhein-westfälischen Landtagsausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Günter Garbrecht noch erheblichen Verbesserungsbedarf und sei so nicht zustimmungsfähig.

Der Landtagsabgeordnete findet sich in den Äußerungen der Bundesbehindertenbeauftragten Verena Bentele wieder: „Raus aus dem Fürsorgesystem, hin zu echter Selbstbestimmung und Teilhabe. Damit das Gesetz diesem Ziel auch gerecht wird, müssen aber noch mehr Schritte gegangen werden, damit wir am Ende wirklich auf dem Gipfel stehen – und nicht irgendwo am Hang kleben bleiben.“ Es sei gut, dass mit dem Regierungsentwurf auf zahlreiche Hinweise und Stellungnahmen der Verbände von Betroffenen bereits reagiert wurde, so Günter Garbrecht in einer ersten Einschätzung. Das betreffe vor allem Regelungen zum Eigenbetrag, der bei den Leistungen der Eingliederungshilfe gezahlt werden muss. Gemeinsam mit vielen Interessenverbänden setzt Günter Garbrecht allerdings darauf, dass es bei der Einkommensanrechnung noch weitere Fortschritte geben wird. Letztlich muss es seiner Auffassung nach die völlige Freistellung der Einkommen und Vermögen behinderter Menschen geben, da Behinderung nicht arm machen darf. Auch Sparen für die Vorsorge im Alter und die Ausbildung der Kinder muss möglich werden.

Kritisch sieht Günter Garbrecht weiterhin die Verschiebung der Ausgestaltung wichtiger Teilaspekte des BTHG auf die Ebene der Länder bzw. in landesrechtliche Regelungen. Das betrifft zum Beispiel das Bedarfsermittlungsverfahren, das einheitlich geregelt ist im neunten Sozialgesetzbuch. Jetzt sollen allerdings die Länder Näheres in Landesverordnungen festlegen sollen und im Ergebnis ist zu befürchten, dass 16 unterschiedliche Verfahren herauskommen. Der grundgesetzliche Anspruch auf einheitliche Lebensverhältnisse werde so eher nicht gewährleistet.

Auch im Verhältnis von Leistungen der Pflege und der Eingliederungshilfe bedarf es nach Ansicht des SPD Abgeordneten weiterer Klärung. Der Vorrang pflegerischer Betreuungsmaßnahmen gegenüber den Teilhabeleistungen dürfe nicht zu einer Verschlechterung der Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen führen. Die bisherige Benachteiligung in der Pflegeversicherung werde nicht aufgehoben, sondern verstärkt. Das sei absolut unannehmbar. Statt Daheim droht mehr Heim.

Günter Garbrecht ist alarmiert, dass künftig Menschen mit Behinderung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften statt wie bisher bis zu 1.612 Euro nur noch 266 Euro aus der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen sollen. Die Möglichkeiten, ambulant betreut zu leben, werden sich gerade für Menschen mit hohen Unterstützungsbedarfen dadurch erheblich verschlechtern. Ohne diese Finanzierung drohen sie ihr Zuhause zu verlieren, ist der Abgeordnete überzeugt. Die bundesweite Einführung eines „Budget für Arbeit“ sei ein Fortschritt, kann es doch besser als bisher gelingen, Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzubringen.

„Das Bundesteilhabegesetz soll für Menschen mit Behinderungen zu echter Selbstbestimmung und Teilhabe führen. Der Berliner Kabinettsentwurf ist ein Schritt dahin. Diesem müssen allerdings jetzt im parlamentarischen Verfahren, an dem die Bundesländer über den Bundesrat beteiligt sind, noch weitere wichtige Schritte folgen“, so Günter Garbrecht.