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Gehörlosen-Bund zum Teilhabegesetz

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BERLIN (KOBINET) Bundesteilhabegesetz – Was haben Gehörlose davon? Das ist der Titel einer Pressemitteilung des Deutschen Gehörlosen-Bundes (DGB), die kobinet heute dokumentiert. Die restriktive Anwendung der Sozialhilfepraxis werde durch den Regierungsentwurf nicht beseitigt sondern eher noch verstärkt, meint der Verband. Die Verständigung mit der Umwelt (Kommunikation) wäre in den meisten Bundesländern weiterhin nicht menschenrechtskonform.



Der DGB zeigt sich nach den bisherigen guten Fachgesprächen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales enttäuscht darüber, dass das Ministerium kein klares Bekenntnis zur Verständigung mit der Umwelt in Deutscher Gebärdensprache zur sozialen Teilhabe in dem Regierungsentwurf erkennen lässt. Leichte positive Veränderungen fallen erst beim genaueren Hinsehen auf.

So wurde die Verständigung mit der Umwelt, mit anderen Worten die Kommunikation in § 78 Abs. 1 eingefügt. Sie geht aber nicht weit genug und regelt vielmehr den Bereich der Bewältigung des Alltags. Ob die Kosten für Dolmetscher für einen ehrenamtlich tätigen Gehörlosen jetzt nach § 78 Abs. 5 übernommen werden, ist nach wie vor fraglich.

So wurde der § 82 bis auf die sprachliche Anpassung des Gebärdensprachdolmetschers leider inhaltlich vom bisherigen § 57 übernommen. Weiterhin gilt eine Förderung der Verständigung nur aus besonderem Anlass. Wie sich § 78 zu § 82 verhält wird dann erst die Praxis zeigen und somit wird es wieder viele Einzelfallentscheidungen geben. Der DGB forderte bereits in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf das Streichen der Wörter „aus besonderem Anlass“ oder zumindest die Klarstellung, dass eine Ausgrenzung gehörloser Menschen im Bereich der sozialen Teilhabe nicht stattfindet.

Die restriktive Anwendung der Sozialhilfepraxis wird durch den Gesetzesentwurf nicht beseitigt sondern eher noch verstärkt. Die Verständigung mit der Umwelt (Kommunikation) würde somit in den meisten Bundesländern weiterhin nicht menschenrechtskonform unterstützt und gehörlose Menschen erheblich von der sozialen Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen.

Als erster Schritt ist der Wechsel vom fremdbestimmten Merkzeichen aHS auf das Merkzeichen TBl zu bewerten. So ist den Taubblinden mit dem Merkzeichen TBl entgegengekommen worden, auch wenn sie weiter für ihre Rechte kämpfen müssen.

Problematisch sieht der DGB nach wie vor den § 99. Der Zugang zur Eingliederungshilfe wird nur gewährt, wenn 5 von 9 Lebensbereichen betroffen sind. Menschen die in weniger als 5 Lebensbereichen betroffen sind, müssen auf die nachträglich eingefügte Regelung zur Ermessensausübung des zuständigen Sachbearbeiters hoffen.

Die Nichtanrechnung des Partnereinkommen und Vermögen wird begrüßt, jedoch ist ein Ausstieg aus der Einkommens- und Vermögensanrechnung für eine gleichberechtigte volle und wirksame Teilhabe unabdingbar.

So haben wir uns eine Förderung der Gebärdensprache jedenfalls nicht vorgestellt und hoffen nun auf deutlichere Veränderungen im parlamentarischen Verfahren. Dafür wird der DGB sich weiterhin einsetzen. Gehörlose und Menschen mit Hörbehinderungen müssen am Ende durch dieses Gesetz echte Verbesserungen erhalten.