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BERLIN (KOBINET) "Der Ministerin fehlt das Problembewusstsein", so fasst die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) Dr. Sigrid Arnade das heutige Gespräch von Andrea Nahles mit behinderten Menschen zum Bundesteilhabegesetz zusammen.
In einer ersten Reaktion nach dem heutigen Gespräch zeigte sich Sigrid Arnade von dem Gespräch enttäuscht. Es sei weder der konkrete tiefere Sinn der Zusammenkunft in dieser Zusammensetzung deutlich geworden, noch verstehe sie, warum das Gespräch erst zwei Tage nach der Beschlussfassung des Bundeskabinetts zum Gesetzentwurf angesetzt wurde. Zudem gäbe es keine konkreten Ergebnisse aus dem Gespräch zu vermelden. „Mein Eindruck ist, dass Andrea Nahles noch tief im sozialhilferechtlichen Denken über behinderte Menschen verhaftet ist und der menschenrechtliche Ansatz der UN-Behindertenrechtskonvention noch nicht angekommen ist“, erklärte Dr. Sigrid Arnade nach dem Gespräch mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales gegenüber den kobinet-nachrichten.
Ein weiterer der 16 geladenen TeilnehmerInnen an dem Gespräch mit der Ministerin war Raul Krauthausen, der gegenüber den kobinet-nachrichten nach dem Gespräch betonte: „Ich bin irritiert, dass Frau Nahles im Hinblick auf die 5 von 9 Regelung zum zukünftigen Zugang zu Leistungen noch immer kein Problembewusstsein hat. Ich hoffe, dass das Ministerium nun ihre mitgenommenen Hausaufgaben bezüglich noch vorhandener Unklarheiten macht und noch bestehende Lücken prüft, so zum Beispiel im Hinblick auf die Anrechnung des Vermögens auf selbständige Tätigkeiten, bei der Elternzeit und im Studium. Wie gute LehrerInnen werden wir diesbezüglich beharrlich nachhaken, ob die Hausaufgaben auch gemacht wurden.“
Es soll niemand schlechter gehen
Bei der Pressekonferenz zur Vorstellung des Gesetzentwurfes für ein Bundesteilhabegesetz hatte Andrea Nahles am 28. Juni nach dem Kabinettsbeschluss erklärt: „Mit unserem Gesetz soll es niemand schlechter gehen, aber den meisten besser.“ Und genau an dieser Aussage wollen behinderte Menschen die Ministerin nun auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs messen. Neben dem Bestandsschutz für diejenigen, die jetzt Leistungen bekommen, müsse diese Aussage nach Ansicht der Betroffenen aber auch für diejenigen gelten, die zukünftig unter ähnlichen Bedingugnen wie heute Leistungen bekommen. Und dafür gäbe es eine Reihe von konkreten Anzeichen für Verschlechterungen.
Das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) hat beispielsweise eine Vergleichsrechnung gegenüber einem derzeit in einer Firma arbeitenden behinderten Menschen und einem zukünftig in gleichem Umfang verdienenden behinderten Menschen mit Assistenzleistungen mit Pflegestufe III erstellt. Bei einem Jahresbruttogehalt von 50.000 Euro muss derzeit bei Pflegestufe III nach Angabe aller Abzugsmöglichkeiten 203,61 Euro pro Monat zugezahlt werden. Einige haben sogar vor Gericht einen höheren Aufwand anerkannt bekommen, so dass diese 101,80 Euro pro Monat als Eigenanteil bezahlen müssen.
Bei der neuen Regelung nach dem derzeitigen Gesetzentwurf müsste beispielsweise Constantin Grosch, der derzeit noch studiert und mit seiner Petition für ein Recht auf Sparen vieles in Bewegung gebracht hat, bei einer zukünftigen Tätigkeit ebenfalls mit einem Jahresbruttoeinkommen von 50.000 Euro 380 Euro pro Monat als monatlichen Eigenbeitrag bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.450 Euro leisten. Auf das Jahr bezogen wären das dann 4.560 Euro Eigenbeitrag. Das wären dann fast 280 Euro bzw. über 176 Euro monatlich, die er dann als Eigenbeitrag für die notwendigen Assistenzleistungen mehr als nach den heutigen Maßstäben bezahlen müsste. Jährlich macht dies über 2.000 Euro an Mehrbelastung gegenüber der heutigen Möglichkeiten aus.
Da Constantin Grosch studiert und später evtl. sogar etwas mehr verdienen könnte, würde er bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 60.000 Euro, also 2.839,96 Euro pro Monat netto, sogar 580 Euro pro Monat, also 6.960 Euro pro Jahr als Eigenbeitrag zu seiner Assistenz leisten müssen. Im Vergleich zu heute wären das 220,65 Euro oder sogar 400,27 Euro bei der Anerkennung des höheren Bedarfs mehr zu zahlen. Auf ein Jahr bezogen wären dies für Constantin Grosch ca. 2.600 Euro bzw. ca. 4.800 Euro Mehrbelastung gegenüber den derzeitigen Regelungen .
Aufgrund dieser Berechnungen klingt die Aussage von Andrea Nahles, dass es zukünftig niemand schlechter gehen soll, aus Sicht von NITSA zynisch und hat mit einer großen sozialpolitischen Reform an dieser Stelle nichts zu tun. Und genau diese Details scheinen im derzeitigen Gesetzentwurf trotz der vielfältigen Diskussionen bewusst oder unbewusst unter den Teppich gekehrt worden sein.