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Machtwort für Hilfen ehemaliger Heimkinder gefordert

Drei rote Ausrufezeichen
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Foto: ForseA e.V.

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DORTMUND (KOBINET) Ehemalige Heimkinder, die Unrecht und Leid in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in Psychiatrien erleben mussten, haben sich erneut an die MinisterpräsidentInnen der Länder und Bundeskanzlerin Merkel gewandt, damit dieser Personenkreis auch endlich eine entsprechende und anderen Heimkindern vergleichbare Anerkennung und Hilfe bekommt. Die Arbeitsgruppe "Stiftung Anerkennung und Hilfe" der Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschland (AeHD) fordert, dass die MinisterpräsidentInnen bei ihrem nächsten Treffen am 16. Juni endlich ein Machtwort zum schwelenden Streit über die Finanzierung sprechen.

„Sprechen Sie am 16. Juni während der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin ein Machtwort – wir schaffen das! Stimmen Sie der Stiftung ‚Anerkennung und Hilfe‘ für Betroffene aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und aus Psychiatrien 1949 – 1975 (West) bzw. bis 1990 (Ost) in den Leistungshöhen wie denen des Fonds Heimerziehung zu“, so der Appell ehemaliger Heimkinder. Im Brief an die MinisterpräsidentInnen und die Bundeskanzlerin heißt es:

„Selten standen sich in der Landespolitik in Deutschland die Finanzminister und die Fachminister so hart in ihren Haltungen zu den analogen Regelungen wie zu den Fonds Heimerziehung gegenüber, wie zu der Stiftung ‚Anerkennung und Hilfe‘, die von den Fachministerien zusammen mit Bund, Ländern und Kirchen kreiert wurden, um auch den Betroffenen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und aus Psychiatrien eine Hilfe und Anerkennung ihres Leids in den Einrichtungen zuteilwerden zu lassen. Deutschland ist in der Lage, sehr viel zu stemmen. 200 Milliarden für den Bankenrettungsschirm. Viele Milliarden für Griechenland. Viele Milliarden für Menschen in Not, die aus anderen Ländern flüchten mussten, um zu überleben und bei uns Schutz und Asyl suchen und nicht zuletzt auch die Millionen für die Fonds Heimerziehung. Diese unwahrscheinlich wichtige und gute Hilfebereitschaft, die Bund, Länder und auch die Kirchen gezeigt haben, darf nicht vor den schwächsten Betroffenen der Heimerziehung in Deutschland, den Betroffenen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und aus Psychiatrien 1949 – 1975 (West) bzw. bis 1990 (Ost) halt machen, denen bisher keine Anerkennung ihres erfahren Leids zugestanden wurde. Es bedarf einer Gleichstellung in den Leistungshöhen in der Stiftung ‚Anerkennung und Hilfe‘ mit denen der Fonds Heimerziehung. Jede andere Entscheidung bringt den Betroffenen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und aus Psychiatrien eine Ungerechtigkeit, die durch nichts begründet oder gerechtfertigt erscheint.“

„Bitte machen Sie daher durch Ihre Entscheidung am 16. Mai 2016 den Weg frei, so dass auch den Betroffenen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und aus Psychiatrien 1949 – 1975 (West) bzw. bis 1990 (Ost) eine Hilfe und die Anerkennung ihres Leids gewährt werden kann. Es geht hier um je 10.000 Euro für die Anerkennung des Leids und je 300 Euro als Rentenersatzleitungen für jeden geleisteten Monat an Arbeit, analog wie im Fonds Heimerziehung“, so die Forderung der ehemaligen Heimkinder.