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Verena Bentele warnt vor Spargesetz

Verena Bentele
Verena Bentele
Foto: Irina Tischer

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UNBEKANNT (KOBINET) Im Interview mit der Berliner Zeitung hat Verena Bentele heute das geplante Teilhabegesetz kritisiert. In manchen Punkten fordert die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Änderungen am Entwurf. Bauchschmerzen bereitet ihr, dass Menschen, um Leistungen zu beziehen, in mindestens fünf Lebensbereichen eine Beeinträchtigung haben müssen.

„Beispielsweise muss es möglich sein, dass jeder Mensch seine Hilfe dort erhält, wo es dem Betroffenen am passendsten erscheint. Wenn jemand zum Beispiel nicht in einer speziellen Behindertenwerkstatt arbeiten möchte, sondern in einem ganz normalen Betrieb unter Nicht-Behinderten, dann muss das möglich sein“, erklärte Bentele. „Laut dem Entwurf müssen Menschen, um Leistungen zu beziehen, in mindestens fünf Lebensbereichen eine Beeinträchtigung haben. Das bereitet mir Bauchschmerzen, denn so bekämen Menschen, die nur in zwei Lebensbereichen eine Beeinträchtigung haben, zum Beispiel aufgrund einer psychischen Erkrankung, keine Leistungen. Hier fordere ich Nachbesserungen. Es muss geklärt werden, wer diese Menschen unterstützt. Sonst wirkt das Gesetz wie ein Spargesetz.“

Bisher durften Behinderte nur 2 600 Euro ansparen, ohne dass die staatliche Hilfe gekürzt wird. Künftig soll der Freibetrag auf 25 000, von 2020 an auf knapp 50 000 Euro steigen. Das ist doch ein Fortschritt, so die Interviewerin Melanie Reinsch. „Schon, aber die Unzufriedenheit bei den Betroffenen ist dennoch groß. Die Verbände fordern, dass Einkommen und Vermögen überhaupt nicht mehr angerechnet werden auf die Assistenzleistungen. Viele Menschen mit Behinderungen haben beispielsweise Angst vor Altersarmut, wenn sie kaum etwas ansparen dürfen. Da sind 50 000 Euro nicht viel. Ich erwarte, dass wir jetzt klären, wohin sich das entwickelt“, darauf Bentele. „Das muss der Einstieg in den Ausstieg aus dieser Anrechnung sein.“

Hier geht’s zum vollständigen Interview