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WissenschaftlerInnen für Barrierefreiheit im Gesetz

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HILDESHEIM (KOBINET) Angesichts der aktuellen Diskussion um die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur gesetzlichen Verankerung
von umfassender Barrierefreiheit aufgerufen.

„Zur Zeit steht das ‚Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts‘ kurz vor seiner Verabschiedung. Dieses Gesetzesvorhaben bietet die Chance weitreichende Verbesserungen für Menschen mit Behinderung in Deutschland rechtlich zu verankern, indem auch private Anbieter/innen von Dienstleistungen und Produkten zur Schaffung von Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen verpflichtet werden. Eine solche Regelung ist jedoch im aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf nicht vorgesehen. Erfahrungen aus anderen Ländern und auch aus Deutschland zeigen: Die Barrierefreiheit vor Ort ist ein zentraler, entscheidender Faktor für die Teilhabe und perspektivische Inklusion von Menschen mit Behinderung. Nur wenn diese die Möglichkeit haben auch öffentliche Angebote in ihrem Lebensumfeld wie Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, Restaurants etc. ohne Zugangshindernisse zu nutzen, kann eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe realisiert werden“, heißt es im Aufruf der WissenschaftlerInnen, den diese an eine Reihe von Bundestagsabgeordneten geschickt haben.

„Die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist außerdem eine wichtige Voraussetzung um gleichberechtigte Begegnungen zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen zu schaffen und somit perspektivisch Vorurteile abzubauen. Aus der Forschung ist bekannt: Ein häufiger, alltäglicher Kontakt zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen kann enorm positive Auswirkungen auf die Einstellungen gegenüber behinderten Menschen haben und der zu beobachtenden wachsenden sozialen Distanz entgegenwirken. Wird die aktuelle Chance zur Gesetzesänderung nicht genutzt und Menschen mit Behinderung weiterhin die umfassende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum verwehrt, dann bleiben massive Teilhabehindernisse auf lange Sicht hin bestehen, Begegnungsmöglichkeiten werden weiterhin nur eingeschränkt möglich sein und die in der UN-BRK geforderte Bewusstseinsbildung wird erheblich erschwert“, heißt es weiter im Aufruf.

Aus menschenrechtlicher Sicht bedeute eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe, wie sie in der UN-BRK gefordert wird, die Abschaffung aller Zugangsbarrieren – auch der Barrieren, die durch die Angebote der Privatwirtschaft bestehen.

„Wir rufen Sie deshalb auf:
• Nutzen Sie die Chance der Gesetzesreform und setzen Sie sich dafür ein, dass private Anbieter/innen von Dienstleistungen und Produkten gesetzlich zur Herstellung von Barrierefreiheit und zur Schaffung angemessener Vorkehrungen verpflichtet werden!

• Setzen Sie sich dafür ein, dass diese Verpflichtung in das ‚Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts‘ aufgenommen wird“, heißt es im Appell der WissenschafterInnen, wie Prof. Dr. Gisela Hermes den kobinet-nachrichten mitteilte.

Link zum Aufruf der WissenschaftlerInnen