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Kölner Erklärung zur Gebärdensprache

Grafik zeigt Symbol für Deutsche Gebärdensprache
Grafik zeigt Symbol für Deutsche Gebärdensprache
Foto: DGS

KöLN (KOBINET) Eine Kölner Erklärung der Gebärdensprachgemeinschaft zum Reformprozess der Leistungen der sozialen Teilhabe und Inklusion in der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland hat der Arbeitskreis Sign Teilhabe vor kurzem im Nachgang zu einer Podiumsdiskussion zum Bundesteilhabegesetz in Köln veröffentlicht.

Die Kölner Erklärung versteht sich als Aufruf an die politischen Entscheidungsträger, das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sowie das Behindertengleichstellunggesetz 1:1 im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu gestalten, so dass keine Gruppe der Menschen mit Behinderung Nachteile durch die Gestaltung des Gesetzes zu erwarten hat, heißt es in der Einführung der Erklärung. „Wir rufen dazu auf, dass auch die Bedürfnisse für ein autonomes Leben der Gebärdensprachgemeinschaft, wozu Gehörlose, Schwerhörige, Cochlea-Implantat-TrägerInnen, Resthörige und Taubblinden gehören, vollumfänglich berücksichtigt werden“, heißt es weiter.

„Wir sind auf die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als Erstsprache angewiesen. Die Gebärdensprache ist für unser Leben essentiell und sie ist auch identitätsstiftend. Aus der Sicht der Gebärdensprachgemeinschaft ist die Gebärdensprache die einzige barrierefreie Kommunikationsform zur Ermöglichung der Selbstbestimmung und zur Öffnung des Zugangs zu allen Lebensbereichen der Gesellschaft. Aufgrund unserer kommunikativen Barrieren werden unsere Bedürfnisse als Gebärdensprachler bei fast allen politischen und gesellschaftlichen Prozessen oftmals zu wenig wahrgenommen bzw. kaum berücksichtigt.“ Daher werden folgende Forderung formuliert:

  • Wir fordern volle Kostenübernahme für den Sprachmittler (= Gebärdensprachdolmetscher und Schriftdolmetscher bei freier Dolmetscherwahl des Betroffenen) und anderer Kommunikationsdienste für die Gebärdensprachgemeinschaft, Hörbehinderten und Taubblinden zur Sicherung der Kommunikation in der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe einschließlich schulischer Bildung wie auch für alle Ehrenämter!

  • Wir fordern ein eigenes Merkzeichen für Taubblinde Menschen (=„TBL“), eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Taubblindenassistenten im Sinne der Taubblinden sowie entsprechende Leistungen, wofür Taubblinden Menschen seit langem kämpfen und für eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft fordern!

  • Wir fordern die Abschaffung der Anrechnung von Vermögen und Einkommen für Menschen mit Behinderung.

  • Wir fordern die volle Kostenübernahme aller Hörhilfen und Hilfsmitteln aus dem Hilfsmittelkatalog für Gehörlose, Schwerhörige, Cochlea-Implantat-Träger, Resthörige und Taubblinden!

  • Wir fordern die Einführung der Deutschen Gebärdensprache als zusätzlicher Amtssprache!

  • Wir fordern ein einheitliches Bundesteilhabegeld (aktuell Gehörlosengeld in einigen Bundesländern) als behindertenbedingten Nachteilsausgleich!

  • Wir fordern auf, dass Einrichtungen unter Anwendung des Prinzips „Peer Support“ geführt werden und sich professionell unter Anleitung von gehörlosen Experten entwickeln.

Um es auch klarzustellen: Wir unterstützen die Forderungen vom Deutschen Behindertenrat (DBR) voll und ganz und lassen uns nicht auseinander dividieren. Diese Forderungen sind nicht verhandelbar. Kurzum: Wir fordern ein eigenständiges und echtes Bundesteilhabegesetz, welches im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit Behinderung in Deutschland ermöglicht und sicherstellt. Wir – das ist der Arbeitskreis Sign-Teilhabe, welche eine unabhängige und ehrenamtliche Organisation ist und aus gehörlosen und schwerhörigen Sachkundigen und Interessierten besteht. Der Kölner Verband für Gebärdensprachkultur Köln und Umland e.V. ist der Schirmherr der Aufklärungskampagne des Arbeitskreises. Um möglichst alle Menschen aller Arten von Hörbehinderungen (Gehörlose, Schwerhörige, Ertaubten, Cochlea-Implantat-TrägerInnen, etc.) anzusprechen, wurde der Name Sign-Teilhabe aus der Taufe gehoben. ‚Sign‘ bedeutet Gebärdensprache als visuelle Sprache, die für Menschen mit Hörbehinderung die Erstsprache ist“, heißt es in der Kölner Erklärung.