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Anhörung zum Behindertengleichstellungsgesetz

Bild des Reichstages
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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Heute findet von 14:00 bis 15:10 Uhr die Anhörung zum Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales im Reichstag in Berlin statt. Die Verbände behinderter Menschen hoffen insbesondere, dass es noch gelingt, dass die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit ins Gesetz aufzunehmen, bevor dieses voraussichtlich am 12. Mai abschließend beraten und vom Deutschen Bundestag beschlossen wird.



Im Vorfeld der Ausschussanhörung wurde von einer Reihe von Verbänden kritisiert, dass hierfür lediglich 70 Minuten angesetzt wurden, was alles andere als eine umfassende Beteiligung behinderter Menschen sei. Daher hatte die LIGA Selbstvertretung als Interessenvertretung von Organisationen von behinderten Menschen am 13. April ein Parlamentarisches Frühstück zum vorliegenden Gesetzentwurf organisiert. Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat dabei einen praktikablen Vorschlag vorgelegt, mit dem das Instrument der angemessenen Vorkehrungen auch dafür genutzt werden kann, dass private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden können. Daher unterstützt u.a. auch die LIGA Selbstvertretung diesen Vorschlag in ihrer Stellungnahme und hofft, dass es vor allem bei den Abgeordneten der CDU/CSU Fraktion noch Bewegung gibt. Diese stemmen sich derzeit noch vehement gegen die Verpflichtung privater Anbieter zur Barrierefreiheit.

Link zum Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen