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ERFURT (KOBINET)
ERFURT (KOBINET) Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen des Freistaats Thüringen, Joachim Leibiger, hat in Erfurt eine Neuausrichtung der Politik für Menschen mit Behinderungen angemahnt. Thüringen könne dabei zum bundesweiten Vorreiter werden.
„Über meine langjährige Arbeit für die Interessen von Menschen mit Behinderung hinaus haben mich die ersten 100 Tage im Amt des Behindertenbeauftragten bestärkt, gemeinsam mit Vereinen, Verbänden, politisch Verantwortlichen, aber auch der Thüringer Wirtschaft, die Themen Gleichstellung und Inklusion in einer älter werdenden Gesellschaft energisch voranzutreiben. Mit vernünftigen Rahmenbedingungen, dem notwendigen Wollen und innovativen Ideen kann Thüringen bundesweit zum Vorreiter werden. Es ist jetzt an der Zeit, mit dem neuen Landesgleichstellungsgesetz und dem geplanten Teilhabegesetz auf Bundesebene, die notwendigen Weichen zu stellen“, erklärte Joachim Leibiger.
Laut Leibiger muss als erster wichtiger Schritt das Sinnesbehindertengesetz zügig auf den Weg gebracht werden. „Es geht darum, auch den Hörgeschädigten einen entsprechenden Aufwandsersatz zu ermöglichen. Dabei sollte mit abgewogen werden, ob in diesem Zusammenhang die Wirtschaft über die Ausgleichsabgabe stärker an der Umsetzung für Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen beteiligt werden kann.“ Unterstützung erfährt Joachim Leibiger dabei von den Betroffenen. Der Sprecher des außerparlamentarischen Bündnisses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen, Jürgen Pfeffer, sagte: „Die Behindertenverbände stehen hinter der Arbeit des Behindertenbeauftragten und unterstützen seine Positionen. Wenn die Landesregierung glaubwürdige Behindertenpolitik machen will, muss sie die Forderungen des Beauftragten ernstnehmen und umsetzen“, heißt es in der Presseinformation des Landesbehindertenbeauftragten.
Die behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Karola Stange erklärte: „Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Landes- und Bundesgesetzen festzuschreiben, ist das eine. Vor allem muss der Wille zur Inklusion in den Köpfen ankommen, damit es eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Leben gibt. Die Landesregierung ist auf einem guten Weg, in engem Kontakt und enger Verzahnung mit Vereinen und Verbänden ein progressives und zeitgemäßes Gleichstellungsgesetz Wirklichkeit werden zu lassen und so die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenkonvention umzusetzen.“
Durch die Gesetzesinitiativen für die Überarbeitung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderung aus dem Sozialministerium und vom Behindertenbeauftragten sollen die Behindertenbeauftragten in den kommunalen Parlamenten gestärkt werden. „Es ist zu hoffen, dass viel mehr Kommunen einen eigenen kommunalen Aktionsplan verabschieden werden – so wie es die UN-Konvention vorsieht.“ Dies ist nach Auffassung von Karola Stange eine einzufordernde Aufgabe für die kommunalen Mandatsträger.




