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Lebenshilfe Bayern: Eltern im Fokus

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ERLANGEN (KOBINET) "Die Lebenshilfe in Bayern nimmt es sehr ernst, zuallererst ein Eltern- und Selbsthilfeverband zu sein." Das betonte der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes, Klaus Meyer, bei der Eröffnung der diesjährigen Elterntagung des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern in Erlangen.



„Schließlich treibt uns Eltern die Sorge um das Wohl unserer behinderten Kinder seit über 50 Jahren dazu an, uns selbst bei den örtlichen Lebenshilfen zu engagieren. Dazu gehört auch ein ständiger Austausch und ein partnerschaftliches Miteinander mit den Einrichtungen, die unsere Kinder oft ein Leben lang fördern und begleiten“, ergänzte Meyer im Hinblick auf die derzeitige Diskussion in den Medien zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe. Für alle, die Eltern und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen, müsse immer das Wohlergehen des Kindes und Jugendlichen oder des erwachsenen Menschen mit Behinderungen an erster Stelle stehen, so Meyer weiter, der selbst Vater einer inzwischen erwachsenen Tochter mit geistiger Behinderung ist.

Eine freiheitsbeschränkende Maßnahme in stationären Einrichtungen könne zum Schutz eines Menschen mit Behinderungen bei Selbst- und/oder Fremdgefährdung erforderlich sein – nach sorgfältiger Abwägung aller Alternativen und nur so lang wie unbedingt nötig, fügte der Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe Bayern, Dr. Jürgen Auer, hinzu. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Lebenshilfe-Einrichtungen mit den Eltern oder gesetzlichen Betreuern sei dafür unerlässlich. Darüber hinaus würden die Einrichtungen regelmäßig von den jeweiligen Aufsichtsbehörden geprüft und zwar sowohl was baurechtliche Vorschriften, die personelle Ausstattung, als auch pädagogische Maßnahmen betrifft.

Eine freiheitsbeschränkende Maßnahme dürfe bei Kindern und Jugendlichen grundsätzlich nur eingesetzt werden, wenn die Einwilligung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vorliegt. Ob für die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche künftig eine richterliche Genehmigung wie bei erwachsenen Menschen mit Behinderungen erforderlich sein soll, müsse gesamtgesellschaftlich erörtert und entschieden werden, so Auer weiter. An dieser Diskussion beteilige sich die Lebenshilfe in Bayern selbstverständlich unter anderem im aktuell gegründeten Expertenrat des bayerischen Sozialministeriums, heißt es in einer Presseinformation der Lebenshilfe Bayern.

Mit rund 900 Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen habe die Lebenshilfe in Bayern ein umfassendes Netz von Hilfen für Menschen mit Behinderungen aufgebaut. Die Lebenshilfe sei zugleich Elternverband und Selbsthilfevereinigung, Fachverband und Einrichtungsträgerin. Der Lebenshilfe-Landesverband Bayern veranstaltet unter dem Motto „Eltern im Fokus“ seit vielen Jahren Tagungen für Mütter und Väter von Kindern und Jugendlichen, aber auch von erwachsenen Menschen insbesondere mit geistiger Behinderung. Thema der diesjährigen Tagung war „Arbeit für alle? Förderstätte oder Werkstatt? Was brauchen unsere erwachsenen Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf wirklich?“. Die Tagung fand mit über 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern am 16. April 2016 in Erlangen statt.

Der bayerische Rundfunk hatte vor kurzem massive Menschenrechtsverletzungen durch Zwangsmaßnahmen an behinderten Kindern und Jugendlichen in bayerischen Einrichtungen aufgedeckt und intensiv darüber berichtet.

Link zu weiteren Informationen über die Menschenrechtsverletzungen in bayerischen Einrichtungen