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Heimfonds: Abgeordnete appellieren an Ministerpräsidenten

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BERLIN (KOBINET) Am Dienstag, den 19. April, treffen sich Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Ministerkonferenzen, um über das weitere Verfahren zur Einrichtung der geplanten Stiftung "Anerkennung und Hilfe" für ehemalige Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien, die Unrecht und Leid erfahren mussten, zu beraten. Vor diesem Hintergrund formulierten die behindertenpolitischen SprecherInnen der Bundestagsfraktionen ein Schreiben an die am 19. April teilnehmenden Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Ministerkonferenzen.



Nach Informationen der Behindertenbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Tack, treffen sich am 19. April VertreterInnen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), der Finanzministerkonferenz (FMK) und der Chefs der Staatskanzleien (CdSK), um nach einer Lösung für die längst überfällige Einrichtung der Stiftung zu suchen.

„Eine Einigung ist bis heute nicht erfolgt. Viele der Betroffenen leiden jedoch noch heute ganz massiv unter den damaligen Erlebnissen. Einige warten nicht erst seit dem im Jahr 2011 verabschiedeten Antrag, sondern seit über 60 Jahren auf Anerkennung des erlittenen Unrechts, auf eine wissenschaftliche Aufarbeitung und finanzielle Unterstützung. Denn die früh und zumeist dauerhaft erlittenen Traumata wirken sich oft auf das ganze weitere Leben der Betroffenen aus. Das betrifft vor allem die Bereiche Arbeit und die Bewältigung alltäglicher Herausforderungen. Oft am Rande des Existenzminimums lebend, fordern die Betroffenen deshalb zu Recht die zügige Einrichtung der geplanten Stiftung und eine angemessene Anerkennung und Hilfe“, heißt es im gemeinsamen Brief der behindertenpolitischen SprecherInnen der Bundestagsfraktionen. „Auch vor dem Hintergrund der bereits eingerichteten Fonds ‚Heimerziehung West‘ und ‚Heimerziehung Ost‘ sowie der fortschreitenden Zeit ist es nicht vermittelbar und nicht akzeptabel, dass Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht und dort systematisch misshandelt wurden, gegenüber anderen Opfern der damaligen Heimerziehung weiterhin benachteiligt werden sollen. Sowohl Art. 3 Grundgesetz als auch der im Grundgesetz verankerte allgemeine Gleichheitssatz verpflichten uns, die hier vergleichbaren Fälle auch gleich zu behandeln.“

„Als behindertenpolitische Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen gehen wir davon aus, dass wir dieses Vorhaben als politisch Verantwortliche in Bund und Ländern gemeinschaftlich tragen. Wir bitten Sie daher, sich für eine zügige und gerechte Lösung einzusetzen, damit die Opfer aus Heimen der Behindertenhilfe und Psychiatrien die ihnen zustehende Anerkennung endlich erhalten. Dazu muss die neue Stiftung ‚Anerkennung und Hilfe‘ ihre Arbeit zeitnah aufnehmen. Details über die Art und Weise der Anerkennungszahlungen müssen im weiteren Verfahren kritisch beraten werden“, so der Appell der behindertenpolitischen SprecherInnen.

Eine Reihe von Verbänden, wie die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschlands (AeHD), der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hatten sich in den letzten Wochen an die MinisterpräsidentInnen der Länder gewandt, um eine gleichberechtigte Anerkennung und Hilfe ehemaliger Heimkinder und eine zügige Einrichtung der Stiftung einzufordern.

Link zum Brief des AeHD