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Sonderpädagogen und Eltern rügen Bundesregierung

UNO-Flagge mit Behindertenrechten
UNO-Flagge mit Behindertenrechten
Foto: BIZEPS

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KöLN (KOBINET) Der Verband Sonderpädagogik vds e.V. und der Elternverein mittendrin e.V. fordern die Bundesregierung auf den neuen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention deutlich nachzubessern. Der Bund könne sich bei der inklusiven Bildung nicht einfach heraushalten und hinnehmen, wenn Bundesländer sich den Verpflichtungen der UN-Konvention entziehen, wird heute in einer Presseinformation betont.



In einer gemeinsamen Stellungnahme, die jetzt den beteiligten Bundesministerien und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zuging, werfen die Verbände dem Bund insbesondere im Bereich Bildung vor, der „Aktionsplan 2.0“ komme einer Nichtbefassung mit der UN-Konvention und den Empfehlungen des UN-Fachausschusses in Genf vom Frühjahr des vergangenen Jahres gleich. Der UN-Ausschuss hatte sich besorgt gezeigt, dass in Deutschland immer noch die große Mehrheit der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung Sonderschulen besuche und gefordert, das Sonderschulsystem müsse zugunsten inklusiver Schulen abgebaut werden.

Die Bundesvorsitzende des vds, Dr. Angela Ehlers, und mittendrin-Vorsitzende Eva-Maria Thoms betonen, dass ungeachtet des deutschen Förderalismus letztlich die Bundesregierung verantwortlich sei, dass inklusive Bildung überall in Deutschland selbstverständlich werde. Derzeit gelten überall andere Regeln. „Die inklusive Beschulung, die einem Hamburger Kind rechtlich zusteht, stünde im Fall eines Umzugs nach Hessen unter Kostenvorbehalt. Dem nordrhein-westfälischen Jugendlichen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und inklusiver Bildungslaufbahn stände nach einem Umzug nach Sachsen ausschließlich die Sonderschule zur Verfügung“, heißt es in der Stellungnahme.

Die wiederholten Hinweise darauf, dass in der Bundesrepublik die Schulbildung grundgesetzlich als Ländersache verankert ist, entheben die Bundesregierung nicht von ihrer Verpflichtung dafür zu sorgen, dass die UN-Konvention in Deutschland insgesamt umgesetzt wird. Die grundgesetzlich festgeschriebene Gleichheit der Lebensverhältnisse müsse im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und für alle Menschen mit und ohne Behinderung gewährleistet werden.

Die Verbände fordern insbesondere folgende Vorhaben in den Aktionsplan aufzunehmen:

– Die Vorlage eines Bundesrahmengesetzes für inklusive Bildung
– Ein Förderprogramm des Bundes für Barrierefreiheit der Schulen
– Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Schulassistenzen als gruppenbezogene Eingliederungshilfe in den Schulen (sog. Pooling)