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BERLIN (KOBINET) Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) fordert, dass Menschen mit Behinderung, die in Heimen und Psychiatrien Unrecht und Leid erfahren mussten, endlich eine angemessene Anerkennung und Hilfe bekommen. Dabei dürfe es keine Benachteiligungen im Vergleich zu den Zahlungen an andere ehemalige Heimkinder geben, wie dies in den derzeitigen Plänen des Bundes, der Länder und der Kirchen vorgesehen ist.
Die Finanzminister von Bund und Ländern fordert der BSK auf, entsprechende Pläne nicht zu untergraben und den Prozess zur Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ nicht zu verzögern. Im Nachgang zu einer Anhörung vom 11. Februar im Bundesministerium für Arbeit und Soziales äußerte sich Gerwin Matysiak, BSK-Bundesvorsitzender, wie folgt: „Wir sind enttäuscht und empört über die jetzt vorgelegten Pläne der Bundesregierung. Knackpunkt ist, dass wir nach deren Vorstellungen gegenüber den Leistungen, die ehemalige Heimkinder aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bekommen, massiv benachteiligt werden. Das ist eine erneute Diskriminierung und Herabsetzung des erlittenen Unrechts und Leids behinderter und psychiatrieerfahrener Menschen.“
Insbesondere bei den Rentenersatzleistungen zeige sich eine massive Benachteiligung und Minderbewertung der in den Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien zwangsweise zu verrichtenden Arbeitsleistungen. Während ehemalige Heimkinder aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen für sieben Jahre nicht sozialversicherte Zwangsarbeit in den Einrichtungen bis zu 25.200 Euro geltend machen können, sind für den Personenkreis der behinderten und psychiatrieerfahrenen Menschen derzeit nur maximal 5.000 Euro Rentenersatzleistungen vorgesehen.
„Wir sind der Meinung, dass dies so nicht beschlossen werden darf, denn dadurch werden Menschen mit Behinderung erneut abgewertet. Das ist auch ein ganz schlechtes Signal für die Bewertung der Arbeitsleistung behinderter Menschen heutzutage, wenn unsere Arbeit nur ein Fünftel von dem wert sein soll, was nichtbehinderte ehemalige Heimkinder bekommen“, betont Matysiak.
Auch beim Geldbetrag, den ehemalige Heimkinder, die Unrecht und Leid erleben mussten, werden Unterschiede gemacht. Behinderte und psychiatrieerfahrene ehemalige Heimkinder sollen nur 9.000 Euro bekommen, während ehemalige Heimkinder von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bis zu 10.000 Euro bekommen. „Diesen Unterschied verstehe wer wolle, der BSK nicht, zumal behinderte Menschen in der Regel zusätzlich auf Unterstützung angewiesen sind und einen wesentlich höheren Aufwand haben“, kritisiert Matysiak. Besonders ärgerlich ist für den BSK, dass die derzeitigen Pläne noch zusätzlich von den Finanzministern ausgehöhlt werden und nach deren Plänen die Zahlungen noch weiter verringert werden sollen. Damit rückt nicht nur eine schnelle Anerkennung und Hilfe wieder in weitere Ferne, sondern das erlebte Leid und Unrecht wird noch weiter herabgewürdigt.
Für den Behindertenverband sei es wichtig, dass jetzt zeitnah eine Anerkennung und Hilfe erfolgt, „denn die Betroffenen warten schon viel zu lange und verstehen nicht, warum andere ehemalige Heimkinder, denen Unrecht und Leid zugefügt wurde, schon seit mehreren Jahren Hilfen bekommen und für behinderte und psychiatrieerfahrene ehemalige Heimkinder immer noch keine Lösung gefunden wurde“, erläutert Gerwin Matysiak. Während für Heimkinder in der Jugendhilfe, die Unrecht und Leid in Jugendhilfeeinrichtungen erleben mussten, bereits seit 2011 entsprechende Leistungen bezahlt werden, warten Menschen mit Behinderungen bzw. Psychiatrieerfahrungen immer noch auf eine entsprechende Anerkennung. „Dies wird ständig verzögert und ist eine Schande für unser Land, zumal bereits viele Betroffene verstorben sind, ohne jemals eine Anerkennung und Hilfe bekommen zu haben.“
In einem jetzt an die MinisterpräsidentInnen der Bundesländer adressierten Schreiben bittet der BSK dafür einzutreten, dass es im Hinblick auf die Höhe der Leistungen gegenüber anderen ehemaligen Heimkindern zu keiner weiteren Diskriminierung kommt.