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Bundesteilhabegesetz: Keine Zeit für Ränkespiele

Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Foto: MSAGD

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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MAINZ (KOBINET) Entschieden tritt die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler der aktuellen Verzögerungstaktik auf dem Weg zum Bundesteilhabegesetz entgegen. "Wir haben keine Zeit für Ränkespiele. Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums ist fertig. Nun muss der Entwurf den Ländern zur Beratung zugeleitet werden, damit wir zügig den weiteren Weg beschreiten", erklärte die Ministerin heute angesichts der Nachricht über eine weiter drohende Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens.



Seit über zehn Jahren arbeiteten Bund, Länder, Kommunen und die Verbände der Behindertenselbsthilfe an einer gesetzlichen Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. In einem groß angelegten Beteiligungsprozess wurden im Winter 2014/15 die Grundlagen für dieses Gesetzeswerk geschaffen. Rheinland-Pfalz vertrat in diesem Prozess mit Bayern, Bremen, Hamburg und dem Saarland die Interessen der Länder. Der entsprechende Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums wurde für März 2016 angekündigt. „Doch gestern kam die Nachricht aus Berlin, es gäbe noch weiteren Gesprächsbedarf. Woher diese plötzliche Blockadehaltung rührt, ist unerklärlich. Bislang haben alle Partner intensiv und konstruktiv an diesem Gesetzentwurf mitgearbeitet. Dass jetzt mit Bayern anscheinend ein Bundesland aus dem Konsens ausschert, ist bitter für die gemeinsame Anstrengung. Wir brauchen eine Erklärung für diese unverständliche Verzögerung“, erklärte Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Das Bundesteilhabegesetz bedürfe der Zustimmung durch den Bundesrat. Durch die angekündigte Verzögerung des Gesetzes könne der Zeitplan nicht mehr eingehalten werden. Eine ursprünglich für den 12. April angesetzte Anhörung der Länder zum Referentenentwurf im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde abgesagt. Damit seien nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Sozialministerin auch die Beschlussfassung durch das Bundeskabinett am 4. Mai und die Beratung in erster Lesung im Bundesrat am 17. Juni nicht zu halten. Eine Verschiebung der Länderanhörung um vier Wochen bedeute, dass der Gesetzentwurf nicht mehr vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag beraten werden kann. „Eine Entscheidung in diesem Jahr und ein Inkrafttreten zum 1.1.2017 wird damit unwahrscheinlich“, bedauerte die Ministerin. „Die Menschen mit Behinderungen verdienen es, dass dieses Gesetz intensiv und zügig beraten wird, denn es wird die Behindertenhilfe grundlegend verändern. Die jetzige Verzögerung ist für mich unverständlich“, betonte Sabine Bätzing-Lichtenthäler in einer Presseerklärung.