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SAARBRüCKEN (KOBINET) Seit Herbst 2014 erreichen den Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) fast täglich neue Meldungen, dass Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung ein Elektromobil (E-Scooter) benutzen müssen, von Verkehrsbetrieben nicht mehr mitgenommen werden. So nun auch in Bussen der Saarbahn GmbH, die der BSK nun abgemahnt hat.
„Dieses Verhalten ist schlichtweg diskriminierend, da Menschen mit Körperbehinderung ein Recht auf die Beförderung mit ihren Hilfsmitteln in öffentlichen Verkehrsmitteln haben“, bringt es Dunja Fuhrmann, stellvertretende Vorsitzende im Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Saarland und Mitglied im BSK-Bundesvorstand, auf den Punkt. Für den Behindertenverband ist diese Vorgehensweise ein klarer Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie gegen das Verbraucherschutzgesetz, da betroffene Menschen einzig und alleine wegen ihrer Behinderung jetzt nicht mehr mitgenommen werden. Dagegen geht der BSK nun juristisch vor und ließ über seine Anwälte der Saarbahn-Geschäftsführung eine Abmahnung auf Unterlassung der Mitnahmestopps zustellen.
Verkehrsunternehmen von Kiel bis München lehnen neuerdings die Beförderung der sogenannten „E-Scooter“ aus haftungsrechtlichen Gründen ab. Sie verweisen auf eine ausdrückliche Empfehlung ihres Bundesverbandes VDV – so nun auch die Saarbahn GmbH in ihrem Schreiben vom 11.03.2016. Gespräche zwischen dem BSK und der Saarbahn blieben ergebnislos.
Jedoch bestätigt das ergänzende STUVA Gutachten im November vergangenen Jahres, dass Elektromobile unter bestimmten Voraussetzungen verkehrssicher befördert werden können. In einem Urteil des Oberlandesgerichts Kiel wurde daraufhin der generelle Beförderungsausschluss des dortigen Verkehrsbetriebes als „rechtswidrig“ quittiert.
Der BSK tritt seit Bekanntwerden der Mitnahmeverbote, die zwischenzeitlich von vielen verunsicherten Verkehrsbetrieben in Deutschland ausgesprochen wurden, für eine schnelle Lösung ein. „Wir werden uns nicht an einer Diskussion über die Lösung der technischen Voraussetzungen in Fahrzeugen beteiligen. Vielmehr arbeiten wir gerne daran mit, nicht-diskriminierende Beförderungsbestimmungen aufzustellen. Darüber hinaus erwarten wir eine schnelle politische und gesetzgeberische Lösung, die die EU-Fahrgastrichtlinie erfüllt und bundesweit Menschen mit Behinderungen ihr Grundrecht auf Mobilität – und zwar mit ihrem Hilfsmittel – im ÖPNV garantiert“, so Dunja Fuhrmann. Für die Verbandsvertreter ist es wichtig, dass Menschen mit ihren E-Scooter bis zur endgültigen Klärung dieser Fragen wieder befördert werden.