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Fehlendes Menschenrechtsverständnis

Michael Gerr
Michael Gerr
Foto: Rolf Barthel

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WüRZBURG (KOBINET) Für den Selbstvertretungsverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ist bei der heutigen Bundestagsdebatte zum Gesetzenwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts deutlich geworden, dass es der Mehrheit des Parlaments am Menschenrechtsverständnis beim Thema Behinderung fehlt. Dies kritisierte Michael Gerr vom Vorstand der ISL nach der ca. 1 1/2 stündigen Bundestagsdebatte.

„Die Beratungen zum Behindertengleichstellungsrecht zeigen, dass die Mehrheit im Deutschen Bundestag noch nicht verstanden hat, worum es geht, nämlich um Menschenrechte. Wenn ein Laden etwa Farbige nicht bedient, dann handelt es sich um eine Menschenrechtsverletzung, die vom Staat nicht hingenommen werden darf und nicht hingenommen wird. Wenn aber ein Mensch mit einer Behinderung beim selben Laden auf Barrieren trifft, dann soll der Staat auf Freiwilligkeit setzen? Das öffnet Tür und Tor für Diskriminierungen und kommt einer Abwendung von den Menschenrechten für die Gruppe der behinderten Menschen gleich“, erklärte Michael Gerr. Staatliche Selbstverpflichtungen seien gut, reichten aber nicht aus. Die Verpflichtung auf die Einhaltung von Menschenrechten müsse für alle gelten, also auch für Private.

Positiv nimmt die ISL auf, dass einige der RednerInnen bei der heutigen Diskussion im Bundestag davon ausgehen, dass der Gesetzesentwurf noch verbesserungswürdig ist und zur zweiten und dritten Lesung verbessert wird. Die ISL appeliert an alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, die UN Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen und die Vorschläge des Forums behinderter Juristinnen und Juristen sowie der Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte ernsthaft zu prüfen und aufzunehmen. „Nur so kann eine Fortschreibung der Behindertengleichstellung mehr als nur eine kleine Etappe zum Ziel werden“, erklärte Michael Gerr von der ISL.