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BERLIN (KOBINET) "Erfolg hat drei Buchstaben - T U N", so beschrieb es einst Johann Wolfgang von Goethe. Dieses Zitat bemühte Karl Finke vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) bei der Veranstaltung BSK im Dialog in Berlin, um deutlich zu machen, worum es derzeit geht, um doch noch die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zu erreichen.
Dabei verwies der BSK-Vorsitzende darauf, dass der Verband bereits vor einigen Monaten sämtliche Abgeordnete des Deutschan Bundestages mit der Mahnung angeschrieben hatte, dass bald die Stunde der Abgeordneten schlage und sich diese bekennen müssten, was in der Behindertenpolitik in dieser Legislaturperiode erreicht werden könne. Nach dem langen Diskussionen und der Entwicklung des Gesetzesentwurfs für die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts liegt nun nämlich die Entscheidung bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Konkret geht es dabei um die Gretchenfrage, ob es endlich gelingt, auch private Anbieter von Dienstleistungen und Behörden zur Barrierefreiheit und zur Schaffung von angemessenen Vorkehrungen zu verpflichten, oder ob es wie bisher beim reinen Betteln und der sogenannten zahnlosen Bewusstseinsbildung bleibt.
Dr. Rolf Schmachtenberg vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales skizzierte bei der Veranstaltung in der Hessischen Landesvertretung zuvor, was das neue Behindertengleichstellungsgesetz nach dem Vorschlag der Bundesregierung derzeit an Verbesserungen bringen würde, wenn dies so vom Parlament verabschiedet wird. Die Schaffung einer Fachstelle Barrierefreihet, die Verankerung eines Partizipationsfonds und die Verankerung des Rechts auf Leichte Sprache seien ebenfalls Errungenschaften wie die Schaffung einer Schlichtungsstelle und die Verpflichtung von Bundesbehörden, ihre Barrieren zu erfassen und zu dokumentieren. Clemens Kruse vom Kompetenzzentrum Barrierefreiheit und Claudia Zinke vom Paritätischen Gesamtverband griffen einige dieser Punkte auf und kritisierten vor allem die Nichtverpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit und die noch mangelhafte Definition des Behinderungsbegriffes bei dem das Ziel der Teilhabe fehle.
In der Diskussion wurde deutlich, dass das Bild eines Langlaufs für die Schaffung von Barrierefreiheit gerade im privaten Bereich aus Sicht der BSK-Mitglieder ein problematisches Bild darstelle. Ein Teilnehmer schilderte, dass der Verband erst vor kurzem sein 60jähriges Bestehen begangen habe und er sich frage, wie lange der Langlauf für eine umfassende Barrierefreiheit noch gehen solle. Immer wenn man der Zielmarke ein gutes Stück näher komme, werde diese wieder weg verschoben. Die Sprünge, die bisher erreicht wurden, würden sich im Zentimeterbereich bewegen, wie ein anderer Teilnehmer deutlich machte.
Die Versammlung war sich einig darin, dass es jetzt gelte, noch einmal richtig Druck auf die Bundestagsabgeordneten zu machen, denn bereits am 17. März wird das Behindertengleichstellungsrecht in erster Lesung im Deutschen Bundestag diskutiert, Mitte April findet die Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt und Ende April dürfte das Gesetz dann vom Bundestag in zweiter und dritter Lösung verabschiedet werden. Clemens Kruse schilderte selbstkritisch, dass die Behindertenverbände zu oft an den falschen Stellen und meist nur im Arbeits- und Sozialministerium die Frage der Barrierefreiheit diskutiere. Nun gilt es also, bei den richtigen AnsprechpartnerInnen Druck zu machen – und das sind jetzt die Bundestagsabgeordneten – und zwar speziell der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD.