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Gegen Verpflichtung privater Anbieter zur Barrierefreiheit

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BERLIN (KOBINET) Raul Krauthausen hat den Schalttag am 29. Februar wie viele andere dazu genutzt, den Bundestagsabgeordneten Beispiele über Barrieren im Alltag zuzuschicken. Die damit verbundene Forderung der Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit wird jedoch weder von der CDU/CSU, noch von der SPD unterstützt, wie erste Antworten der Abgeordneten zeigen.



„Generell werden wir mit dem BGG nicht alle Anbieter privater Güter und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Zwang ist immer dann geboten, wenn die Überzeugungskraft fehlt. Wir wollen weiter das Bewusstsein für Menschen mit Beeinträchtigungen als Kunden schärfen und mit Hilfe der Verbände über Zielvereinbarungen in die Wirtschaft hinein Veränderungen bewirken. Allein die demografische Entwicklung führt schon heute zu einem Umdenken bei Gewerbetreibenden, ihre Produkte und Dienstleistungen oder Räumlichkeiten barrierefrei oder zumindest barrierearm zu gestalten“, schreibt beispielsweise der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Uwe Schummer.

Vonseiten der SPD klingt dies zwar etwas anders, der Tenor, das im derzeitigen Gesetzesentwurf nichts geändert werden soll, ist jedoch der gleiche. Kerstin Tack, die Behindertenbeauftragte der SPD Bundestagsfraktion, verweist in ihrer Antwort an Raul Krauthausen auf andere Gesetzesverfahren in der Zukunft, die in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr beraten werden. Sie schreibt: 

„Die Frage, inwiefern die Privatwirtschaft zur Herstellung von Barrierefreiheit verpflichtet werden kann, wird berechtigter Weise immer wieder diskutiert. Durch § 5 des BGG zu Zielvereinbarungen werden Verbände, die die Belange von Menschen mit Behinderungen fördern, darin unterstützt, mit Wirtschaftsunternehmen bzw. deren Verbänden privatrechtliche Vereinbarungen über die Herstellung von Barrierefreiheit zu treffen. Mit der anstehenden Novellierung des BGG soll das Instrument der Zielvereinbarungen weiter gestärkt werden, indem die geplante Bundesfachstelle für Barrierefreiheit die Beteiligten in den Verhandlungen unterstützen soll.

Grundsätzlich unterstütze ich die auch vom UN-Fachausschuss zur UN-BRK im letzten Jahr noch einmal untermauerte Forderung, dass auch für Privatunternehmen klare Regeln gelten müssen, damit Menschen mit Behinderungen deren Angebote und Arbeitsplätze gleichberechtigt nutzen können. Das BGG verpflichtet jedoch nur Träger der öffentlichen Gewalt. Demgegenüber sollen Benachteiligungen aus Gründen einer Behinderung durch die Privatwirtschaft mit den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verhindert oder beseitigt werden.

Das AGG wird derzeit im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes evaluiert. Ziel der Evaluierung ist es, die praktische Wirksamkeit des AGG zu überprüfen und etwaige gesetzliche Umsetzungsdefizite sowie Schutz- und Regelungslücken aufzudecken. Auch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur barrierefreien Zugänglichkeit aller Lebensbereiche für Menschen mit Behinderungen finden dabei Berücksichtigung. Die Ergebnisse der Evaluierung und entsprechende Handlungsempfehlungen wurden für den Sommer dieses Jahres angekündigt und bleiben zum jetzigen Zeitpunkt somit abzuwarten.

Wichtige Impulse für die Herstellung von Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft erwarte ich zudem von der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in den Mitgliedsstaaten. Diese befindet sich derzeit in Arbeit und würde als European Accessibility Act dem von Ihnen erwähnten Americans with Disabilities Act ähneln. Der erste Vorschlag vom 2. Dezember 2015 wurde in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe am 21. Januar 2016 in Brüssel durch alle anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsstaaten in seiner die Zielsetzung begrüßt.“