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Foto: Volkssolidarität
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BERLIN (KOBINET) Die Volkssolidarität fordert von der Bundesregierung, gravierende Verschlechterungen in der Grundsicherung für Langzeitarbeitslose zu verhindern. Das erklärte Verbandspräsident Dr. Wolfram Friedersdorff gestern anlässlich des bundesweiten Aktionstages von Erwerbsloseninitiativen "AufRecht bestehen" am 10. März. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein 9. SGB-II-Änderungsgesetz, das ab April im Bundestag beraten und beschlossen werden soll.
„Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Rechtsvereinfachung bei Hartz IV muss gründlich überarbeitet werden“, forderte Friedersdorff. „Die vorgesehene Deckelung bei den Heizkosten, verschärfte Anrechnung von Einkommen und Kürzungen bei Freibeträgen sowie die Beibehaltung der besonders strengen Sanktionen für unter 25-Jährige dürfen nicht zum Zuge kommen. Rechtsvereinfachung darf nicht zur Umschreibung von mehr Rechtlosigkeit der Betroffenen werden.“
Friedersdorff verwies darauf, dass die im Gesetzentwurf enthaltenen Verbesserungen verhältnismäßig dürftig ausfallen. „Ja, es ist ein Fortschritt, wenn für Langzeitarbeitslose jetzt auch der Weg zu den besseren Leistungen der Arbeitsförderung im SGB III eröffnet werden soll. Aber das war längst überfällig. Und es ist auch zu begrüßen, wenn Wiederholungsanträge nicht mehr alle sechs Monate, sondern nach 12 Monaten gestellt werden müssen und wenn die unsägliche Erbenhaftung abgeschafft wird.“
Dem stehe jedoch gegenüber, dass Sanktionen bei „sozialwidrigem Verhalten“ nach § 34 SGB II auf der Grundlage unklarer Rechtsbegriffe und in Verbindung mit einer Ausweitung von Ersatzansprüchen für Geld- bzw. Sachleistungen durch das Jobcenter gegenüber dem Leistungsbezieher verschärft werden sollen. „Damit wird der Willkür Tür und Tor geöffnet. Statt die Jobcenter in Strafanstalten umzuwandeln, sollte die Betreuung und Vermittlung der Leistungsbezieher im Mittelpunkt stehen. Dazu muss die Personalausstattung in den Jobcentern verbessert werden.“
Friedersdorff kritisierte auch die vorgesehene Änderung bei den Freibeträgen von „Hartz IV“-Beziehern, die als „Aufstocker“ erwerbstätig sind und zugleich eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben. „Diese faktische Kürzung der Leistungen würde ausgerechnet die treffen, die durch eine Erwerbstätigkeit unabhängig von Transferzahlungen werden wollen und sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich betätigen. Das wäre eine sozialpolitische Fehlleistung, die nicht in Kraft treten darf.“
Informationen zum Aktionstag finden Sie online hier: http://www.aufrecht-bestehen.de/aktionen/20160118421.html