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Foto: Christiane Kromp
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HANNOVER (KOBINET) Der Internationale Frauentag ist auch für Frauen mit Behinderungen ein wichtiges Datum.
Aus diesem Anlass setzt sich die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, Petra Wontorra, auch speziell für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen mit Behinderungen ein. "Und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern im tatsächlichen Leben."
Im Artikel 6 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention werde ausdrücklich anerkannt, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfachen Diskriminierungen ausgesetzt sein können. Die Bestimmung diene dazu, die Aufmerksamkeit auf diese spezifischen Benachteiligungen zu richten, ihnen entsprechend entgegen zu wirken und Maßnahmen zu ergreifen, die gewährleisten, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt beanspruchen können, führt Petra Wontorra aus.
„Artikel 6 beruht nicht nur auf der möglichen Benachteiligung von Frauen gegenüber Männern, sondern soll insbesondere den mehrfachen Diskriminierungen behinderter Frauen und Mädchen entgegen wirken, die sich aus dem Zusammentreffen der Eigenschaften Geschlecht und Behinderungen ergibt“, erläutert die Landesbeauftragte. Sie sieht Handlungsbedarfe in den Bereichen Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Alterssicherung, Einkommen, Schul- und berufliche Ausbildung sowie gleichspezifischer Pflege und Assistenz.
Außerdem hebt sie nachdrücklich hervor, dass nach repräsentativen Erhebungen, Frauen mit Behinderungen viel öfter in ihrem Leben Gewalt erfahren als andere Frauen und Mädchen. „Ich will die Öffentlichkeit heute am Internationalen Frauentag dafür sensibilisieren, dass behinderte Frauen und Mädchen ganz selbstverständlich ihren Beitrag zur Gesellschaft und Arbeit leisten können. Und den Blick schärfen für die Lage von Frauen mit Behinderungen – auch hier in Niedersachsen. Frauen sind ein Teil dieser Gesellschaft, ob mit oder ohne Behinderung“, sagt Petra Wontorra bestimmt.