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Briefwahl in Bad Dürkheim durchgesetzt

UNO-Flagge mit Behindertenrechten
UNO-Flagge mit Behindertenrechten
Foto: BIZEPS

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BAD DüRKHEIM (KOBINET) Für die Wahl des neuen rheinland-pfälzischen Landtags am kommenden Sonntag hat Harald Prinz aus Bad Dürkheim schon seine Stimme abgegeben. Die Briefwahl in der Kreisstadt am Rande des Pfälzer Waldes allerdings war nicht so einfach und wurde beinahe verhindert. Wenn er nicht schreiben könne, dürfe er auch nicht wählen, wurde dem Mann von Staatsdienern im Amt bedeutet. Harald Prinz ist seit 5 Jahren nach einem Autounfall vom Hals an abwärts gelähmt. Der Mann kam im Rollstuhl aus einem Wohn- und Pflegeheim auf das Amt, um sein Wahlrecht auszuüben. Er bestand auf seinen in Verfassung und UN-Konvention verbrieften Rechten.



Harald Prinz ist seit 5 Jahren nach einem Autounfall vom Hals an abwärts gelähmt. Der Mann kam im Rollstuhl aus einem Wohn- und Pflegeheim auf das Amt, um sein Wahlrecht auszuüben. Er bestand auf seinen in Verfassung und UN-Konvention verbrieften Rechten.

Eine Person seines Vertrauens begleitete Prinz, um für ihn die Wahlunterlagen auszufüllen. Das wurde erst nach längerer Diskussion akzeptiert. Es dauerte schließlich 40 Minuten, bis ihm die Wahlscheine ausgehändigt wurden. „Es wäre hilfreich, wenn sich die im Stadt- und Kreistag vertretenen Mandatsträger endlich um die Vorgehensweise der Stadtverwaltung gegenüber Menschen mit Behinderungen kümmern würden“, schrieb Prinz empört in einem Leserbrief an die Lokalpresse.

Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Nach Artikel 29 zur Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben hat die Bundesrepublik sicherzustellen, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und –materialien zugänglich, leicht zu verstehen und zu handhaben sind.