Foto: DB AG/Martin Busbach
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BERLIN (KOBINET) Schon im Sommer 2014 hatte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) die Deutsche Bahn AG um Stellungnahme gebeten, weil bekannt geworden war, dass RollstuhlnutzerInnen ohne Faltrollstuhl nicht die Möglichkeit haben, die erste Klasse des ICE zu nutzen. Im Dezember erhielt die Antidiskriminierungsstelle erneut eine Bitte um Unterstützung, weil es auch in der neuesten Generation des ICE keinen Zugang zur ersten Klasse gäbe. Die Nachfrage bei der Mobilitätshotline der Deutschen Bahn AG bestätigte den mitgeteilten Sachverhalt, ist im Newsletter der ADS zu lesen.
„Nach einer ersten rechtlichen Einschätzung könnte durch die fehlenden Rollstuhlfahrerplätze in der ersten Klasse des ICE eine unmittelbare benachteiligende Behandlung wegen einer Behinderung vorliegen, die nach § 19 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verboten wäre, wenn es keinen sachlichen Grund gibt. Die Antidiskriminierungsstelle hat sich deshalb erneut mit der Bitte um Stellungnahme an die Deutsche Bahn AG gewandt. In der ersten Stellungnahme vom 28. Juli 2014 verwies die Deutsche Bahn AG darauf, dass eine Reise in der ersten Klasse deshalb nicht möglich sei, weil es dort keine Rollstuhlplätze gebe. Diese befänden sich, außer in den ICE-Zügen der ersten Bauserie, ausschließlich in der zweiten Klasse. Seitdem sind anderthalb Jahre vergangen. Die neuesten ICE-Züge, ICE 407, haben nach wie vor ausschließlich in der zweiten Klasse Rollstuhlfahrplätze. Wie die Deutsche Bahn AG begründet, dass Rollstuhlfahrenden der Komfort einer Reise in der ersten Klasse weiterhin nicht angeboten wird, anstatt Rollstuhlfahrerplätze bereits bei der Planung und Konstruktion neuer ICE-Generationen zu berücksichtigen, bleibt abzuwarten“, heißt es im Newsletter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Auf diese und ähnliche Diskriminierungen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages hinzuweisen, darum bittet die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) heute am Schalttag. Denn dem Deutschen Bundestag liegt ein Entwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts zur Beratung vor, in dem wieder nicht die Verpflichtung privater Anbieter von öffentlichen Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit vorgesehen ist.
Link zum Aufruf für die Aktion: „Schalten Sie sich ein für Barrierefreiheit“