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BERLIN (KOBINET) Der Bundesrat ist in seiner Sitzung vom Freitag nicht der Empfehlung des Sozialausschusses des Länderparlements gefolgt und hat entgegen anderslautender Berichte nur eine wachsweiche Stellungnahme zum Gesetzenwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts verabschiedet. Vom Bundesrat kommt also kein Rückenwind für die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit. Daher müsse der Druck auf die Bundestagsabgeordneten durch Aktionen erhöht werden.
Magere Emfehlung des Bundesrates
„Der Bundesrat erkennt die Verbesserungen in der Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts an. Besonders die Klarstellung zur Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die Einrichtung einer Schlichtungsstelle als niedrigschwellige Möglichkeit vor
Verbandsklagen und die Errichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit sind positive Ergänzungen im Behindertengleichstellungsrecht. Die Berücksichtigung Leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten (Menschen mit geistiger Behinderung) und die Verpflichtung zur Umsetzung von Barrierefreiheit bei bestehenden Gebäuden des Bundes sind sachgerechte Regelungen, die Lücken im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz schließen können.“ Das ist alles, was der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts beschlossen hat.
Link zum Beschluss des Bundesrates vom 26.2.2016
Gestrichene Vorschläge des Sozialausschusses des Bundesrates
In der ursprünglichen Beschlussempfehlung des federführenden Bundesratsausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik hieß es noch: „b) Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, die Verbesserung zur Barrierefreiheit auch für den Bereich öffentlich zugänglicher Angebote und Dienstleistungen von privatwirtschaftlichen Anbietern zu erweitern, um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und von älteren Menschen zu verbessern. Der Bundesrat hält es für sinnvoll, die Regelungen zu angemessenen Vorkehrungen, zur Schlichtungsstelle und zur Verbandsklage mit dem Zivilrecht zu verzahnen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz entsprechend zu ergänzen.“
Zudem sah der Sozialausschuss vor: „c) Der Bundesrat spricht sich für verbindliche Fristen und Maßnahmenpläne aus, um die schrittweise Umsetzung von Barrierefreiheit bei bereits bestehenden Gebäuden des Bundes zu erreichen. d) Zur Gleichstellung bei der Teilhabe am Arbeitsleben von und für Menschen mit Behinderungen gehört die barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzung von Gebäuden und Räumen mit Arbeitsplätzen. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, bei den investiven Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit auch den Bereich der Arbeitsplätze einzubeziehen, abhängig von der Nutzung und Funktion des Gebäudes.“
Noch ist nichts verloren
Auch wenn beim Selbstvertretungsverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) Enttäuschung über die schwache Empfehlung des Bundesrates herrscht, sei die Schlacht zur Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit noch längst nicht verloren. „So enttäuschend die Doppelzüngigkeit mancher Bundesländer ist, die auf der einen Seite Barrierefreiheit predigen, um auf der anderen Seite die Schaffung weiterer Barrieren durch private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten erlauben, umso entschlossener müssen wir für die gesetzliche Verankerung von Barrierefreiheit einfordern“, erklärte die Geschäftsfühererin der ISL, Dr. Sigrid Arnade. Dank gebühre Rheinland-Pfalz, das den Antrag im Sozialausschuss initiiert hat, und Bremen, das diesen Antrag tatkräftig unterstützt habe. „Wir hoffen, dass in der weiteren Beratung des Gesetzes auch andere Länder Flagge für Barrierefreiheit zeigen“, so Dr. Sigrid Arnade.
Schalttag nutzen, um Barrieren aufzuzeigen
Eine Aktion, zu der die ISL derzeit aufruft, ist die Aktion „Schalten Sie sich ein für Barrierefreiheit. Anlässlich des diesjährigen Schalttages am 29. Februar fordert die ISL dazu auf, sich kurz Zeit zu nehmen, um den Bundestagsabgeordneten deutlich zu machen, welche Barrieren es noch für behinderte Menschen gibt. Dabei sollen die Abgeordneten durch die Zusendung konkreter Beispiele und Bilder aufgefordert werden, sich in die derzeitigen Beratungen zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes einzuschalten und dafür zu sorgen, dass Anbieter von Dienstleistungen und Produkten aus dem privaten Bereich endlich gesetzlich dazu verpflichtet werden, diese barrierefrei zu gestalten.
Link zum Aufruf für die Aktion Schalten Sie sich ein für Barrierefreiheit