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BERLIN (KOBINET) Der Bundesrat berät heute unter Tagesordnungspunkt 10 über den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts der Bundesregierung. Hierzu empfiehlt der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik des Länderparlaments, die Barrierefreiheit auch für private Anbieter von öffentlichen Angeboten festzuschreiben. Spannend ist, ob auch das Plenum diesem Antrag folgt.
Empfehlung des Ausschusses
„Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, die Verbesserung zur Barrierefreiheit auch für den Bereich öffentlich zugänglicher Angebote und Dienstleistungen von privatwirtschaftlichen Anbietern zu erweitern, um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und von älteren Menschen zu verbessern. Der Bundesrat hält es für sinnvoll, die Regelungen zu angemessenen Vorkehrungen, zur Schlichtungsstelle und zur Verbandsklage mit dem Zivilrecht zu verzahnen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz entsprechend zu ergänzen“, heißt es in der Empfehlung des Ausschusses.
Link zu weiteren Informationen zur Empfehlung des Ausschusses
Wichtiges Signal für Barrierefreiheit
Sollte der Bundesrat dieser Empfehlung des Ausschusses folgen, wäre dies ein wichtiges Signal des Länderparlaments, das den Forderungen der Behindertenverbände Rückenwind in ihrem Streiten für verbindliche Regelungen zur Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit geben würde. Seit vielen Jahren setzen sich die Verbände dafür ein, dass endlich auch in Deutschland solche Bestimmungen verabschiedet werden, die in den USA beispielsweise schon seit über 25 Jahren gelten. Die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Dr. Sigrid Arnade, hofft, dass sich der Bundesrat heute klar hinter die Forderung nach verbindlichen Regelungen zur Barrierefreiheit stellt. Alles andere wäre angesichts der massiven Benachteiligungen behinderter Menschen und des demografischen Wandels nicht verständlich. „Vor allem setze ich auf die Courage der Bundestagsabgeordneten den Gesetzesentwurf der Bundesregierung entsprechend nachzubessern. Denn die vielen Appelle der letzten Jahre haben nicht dazu geführt, dass die vielen Barrieren von privaten Anbietern von Dienstleistungen und Produkten abgebaut wurden. Wir brauchen endlich auch in Deutschland klare Regeln und Handlungsmöglichkeiten gegen Benachteiligungen“, so Dr. Sigrid Arnade.
Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen
Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat anlässlich des dem Bundestag zur Beratung vorliegenden Gesetzesentwurfs für die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts einen Vorschlag für eine noch fehlende Rechtsnorm zur Verpflichtung privater Anbieter von öffentlichen Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit und der Umsetzung angemessener Vorkehrungen entwickelt.