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Rechenbeispiel für die Bundesregierung

Budget, Geldscheine
Budget, Geldscheine
Foto: Irina Tischer

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Foto: Irina Tischer

BONN (KOBINET) Eine zentrale Frage bei der Entwicklung des Bundesteilhabegesetzes bezieht sich auf die zukünftige Anrechnung des Einkommens und Vermögens. Petra Strack hat für Finanzminister Wolfgang Schäuble gerechnet und angesichts der derzeit kursierenden Überlegungen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wonach den meisten behinderten Menschen ein maximaler Nettoverdienst von 1.600 - 1.800 Euro verbleiben würde, folgenden an die Bundesregierung gerichteten Beitrag verfasst:

Beitrag von Petra Strack

Liebe Bundesregierung,

seit fast drei Jahren doktert ihr nun an einem Bundesteilhabegesetz herum, so wie ihr es uns im Koalitionsvertrag versprochen habt. Wir Menschen mit Behinderung haben gespannt auf die Einhaltung dieses Versprechens gewartet (und warten übrigens immer noch). Kürzlich durfte ich einen Blick in den momentanen Entwurf des Bundesteilhabegesetzes werfen und frage mich nun, was ihr die drei Jahre lang eigentlich wirklich gemacht habt?

Was ihr sicherlich nicht gemacht habt, ist ein Plausibilitäts-Check. Die Mühe habe ich mir mal gemacht:

Um das ganze etwas persönlicher zu gestalten, habe ich mir eines der wenigen Mitglieder des Bundestages mit Behinderung als Fallbeispiel ausgesucht: Wolfgang Schäuble. Herr Schäuble verdient als Bundesfinanzminister gutes Geld. Das  sei ihm gegönnt, herzlichen Glückwunsch auch zur schwarzen Null! Eine Nullnummer kommt aber leider auch dabei heraus, wenn Ihr Gehalt gemäß der Bestimmungen des neuen Bundesteilhabegesetzes bezüglich des zu leistenden Eigenanteils herangezogen wird:

Nach meinen Recherchen haben Sie ein Monatsgehalt von 16.694 Euro, also ein Jahresgehalt von 200.328 Euro (ohne Nebeneinkünfte). Noch mal: Es sei Ihnen gegönnt. Zur Berechnung Ihres Eigenanteils, den Sie bezahlen müssen, sofern Sie aufgrund Ihrer Behinderung persönliche Assistenz/Pflege benötigen, wird zunächst die „Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung“ herangezogen. Das ist das Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr. Im Jahr 2014 waren es 33.180 Euro.

Von dieser Summe dürfen Sie als Mensch mit Behinderung und Assistenzbedarf 85 Prozent behalten (Warum eigentlich 85 Prozent? Sind wir nur 85 Prozent so viel Wert wie ein Mensch ohne Behinderung?). Da Sie außerdem verheiratet sind, dürfen Sie weitere 15 Prozent behalten – und damit exakt 33.180 Euro. Von der Differenz zu Ihrem Jahresgehalt (das sind stolze 167.148 Euro) werden 4 Prozent abgezogen, also 6.685,92 Euro. Klingt ja gar nicht so schlimm, meinen Sie? Entschuldigung, ich vergas zu erwähnen, dass dies monatlich gilt! Ergibt im Jahr 80.231,04 Euro.

Selbstverständlich erfolgt der Abzug vom Nettogehalt. Dieses dürfte bei etwa 120.000 Euro liegen (Steuerklasse III, diverse Freibeträge), also bleiben Ihnen nach Abzug der 80.231,04 Euro noch etwa 40.000 Euro. Kurz gesagt: Statt ca. 10.000 Euro netto verdienen Sie dann noch etwa 3.300 Euro netto monatlich.

Das finden Sie doof? Dafür wollen Sie den stressigen Job als Finanzminister nicht mehr machen? Tja, dann wissen Sie jetzt ja, wie es allen anderen Menschen mit Behinderung ergeht, die trotz Behinderung Karriere machen wollen. Das freut mich. Aber noch mehr würde es mich freuen, wenn Sie diese Nullnummer verändern, auch wenn Sie dafür – vielleicht – auf Ihre nächste schwarze Null verzichten müssen.