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BERLIN (KOBINET) Der Deutscher Gehörlosen-Bund kämpft immer noch gegen Benachteiligungen von Menschen mit Hörbehinderung beim Notruf. Anlässlich des gestrigen Europäischen Tages des Notrufs zeigte sich der Verband enttäuscht über die schleppende Entwicklung einer barrierefreien App in den letzten Jahren.
Eine lange Geschichte
Bereits im März 2012 hat Informationen des Deutschen Gehörlosenbundes zufolge Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem Videopodcast die Einführung eines allgemeinen barrierefreien Notrufs zugesagt. Im Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ vom 16.12.2013 legten sich außerdem CDU/CSU und SPD in Kapitel 4.4. (Seite 99) auf folgenden Inhalt fest: „Wir führen ein System ein (zum Beispiel eine zentrale Nummer für SMS-Notrufe oder eine Notruf-App) und ändern das TKG so, dass sich Menschen in einer Notsituation bemerkbar machen und Hilfe anfordern können, ohne zurückgerufen werden zu müssen.“
Seit 2012 haben Wolfgang Bachmann als Vertreter des Deutschen Gehörlosen-Bundes, Klaus Büdenbender als Vertreter des Deutschen Schwerhörigen-Bundes, Vertreter des Bundesministeriums des Innern, der Innenministerien Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, des Bundeskriminalamtes, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit als nationale Expertengruppe (EGN) an der Entwicklung einer bundesweit einheitlichen Notruf-App mitgewirkt. Die neuartige barrierefreie Notruf-App wurde vom Deutschen Institut für Künstliche Intelligenz (DFKI) für alle Menschen mit Hörbehinderung entwickelt. Die neue Notruf-App sollte schriftliche Notruf-Nachrichten von Menschen mit Hörbehinderung in lautsprachliche Nachrichten umwandeln, welche an die nächstgelegene Leitstelle per Anruf weitergeleitet werden sollten.
Kompliziertes Unterfangen
Nach Informationen des Deutschen Gehörlosen-Bundes verfügt Deutschland über 500 Leitstellen. Diese Leitstellen in den Ländern haben sehr unterschiedliche technische Ausstattungen, so dass die Notruf-App exakt an das bisherige Leitstellensystem angepasst werden musste. Dem Deutschen Institut für Künstliche Intelligenz sei es leider nicht gelungen, die Funktionalitäten der neu entwickelten Notruf-App für alle Smartphones sicherzustellen. Nur ca. 5 bis 10 verschiedene Smartphones könnten mit der Notruf-App arbeiten. Zum Beispiel mit den iPhones von Apple funktioniert die Notruf-App nicht problemlos. Ein weiteres Problem bestehe darin, dass die Funktionalität der Notruf-App nach Updates der Betriebssysteme nicht gesichert werden könne. Unter diesen Rahmenbedingungen könne der Bund die neu entwickelte Notruf-App nicht freigeben.
Andere Hersteller bieten bereits Notruf-Apps an, zum Beispiel „HandHelp“, „Mein Notruf“, „Protegon
SOS“, „Gehoerlosennotruf“, etc. Aber diese Angebote seien alle kostenpflichtig.
Große Enttäuschung
Der Deutsche Gehörlosen-Bund spricht von einer großen Enttäuschung für die Menschen mit Hörbehinderung. Bis heute sei nichts geschehen. „Seit vielen Jahren konnte keine akzeptable Lösung für Menschen mit Hörbehinderungen gefunden werden. Der Koalitionsvertrag wurde in diesem Punkt nicht eingehalten. Die Bundesregierung hat ihr Wort gebrochen. Aufgrund unserer Benachteiligung sehen wir hier die Menschenrechte
verletzt. Keinen Zugang zu einem barrierefreien Notrufsystem zu haben, bedeutet für Menschen mit Hörbehinderung, dass in Notsituationen verstärkt Lebensgefahr für sie besteht. Uns ist ein Fall bekannt, bei dem aufgrund dieser Problematik bereits eine gehörlose Person verstorben ist. Wir kämpfen dafür, dass diese Nachteile für uns ausgeglichen werden“, heißt es in der Presseinformation des Deutschen Gehörlosen-Bundes.
Es geht um Leben und Tod
„Die Verbesserung der Notrufsituation für Menschen mit Hörbehinderung ist dringend notwendig, denn sie kann unter Umständen über Leben und Tod entscheiden. Der Deutsche Gehörlosen-Bund wird nicht aufgeben und auch in Zukunft weiter für einen barrierefreien Notruf, der gebührenfrei unter der in Europa einheitlichen Notrufnummer 112 und der bundesweiten Notrufnummer 110 erreichbar ist, kämpfen. Unser seit vielen Jahren währender Kampf gegen Benachteiligung wird weiter gehen. Wir fordern außerdem eine Änderung des § 108 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und die Schaffung eines eigenen neuen Paragraphen „Barrierefreier Notruf und Katastrophenschutz“ im Behindertengleichstellungsgesetz (BBG)“, heißt es vonseiten des Deutschen Gehörlosen-Bundes, der zu diesem Thema eine Fachtagung durchführen will.