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Defizite bei ärztlicher Versorgung in Pflegeeinrichtungen

Peter-Ludwig Eisenberg
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Foto: Peter-Ludwig Eisenberg

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Foto: Peter-Ludwig Eisenberg

KASSEL (KOBINET) Peter-Ludwig Eisenberg engagiert sich für die Verbesserung der medizinischen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach mit dem in Kassel wohnenden langjährig Aktiven in der Politik für ältere und behinderte Menschen.



kobinet-nachrichten: Sie setzen sich für die Verbesserung der medizinischen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen ein. Welche Probleme beobachten Sie hier?

Peter-Ludwig Eisenberg: Es geht um strukturelle Probleme bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung sowohl in stationären Pflegeinrichtungen auf der Grundlage des Pflegeversicherungsgesetzes als auch in stationären Wohneinrichtungen der Hilfen für Menschen mit Behinderungen. (Dieser Bereich wird in diesem Beitrag nicht behandelt). Grundsätzlich haben anerkannte pflegebedürftige Menschen in stationären Pflegeinrichtungen gleichermaßen Anspruch auf individuelle medizinischen Leistungen nach dem Krankenversicherungsgesetz (SGB V). Letztere Leistungen kommen aber ausschließlich als eigenständige ambulante Leistungen – mit Ausnahme der Behandlungspflege – durch ambulante Leistungserbringer – zum Tragen.
Im ärztlichen, fachärztlichen und zahnärztlichen Bereich einer Pflegeeinrichtung bestimmt das „Recht auf freie Arztwahl“ das Zusammenwirken zwischen „Arzt und Patient“. Nur soweit es um Maßnahmen der Behandlungspflege geht, die durch das Fachpflegepersonal der Einrichtung als Gesamtpflegeleistung erbracht wird, (hier ordnet der behandelnde Arzt nur die Behandlungspflege für seinen Patienten an) besteht weder ein Weisungsrecht oder Fachaufsicht gegenüber der Einrichtung zu medizinischen Maßnahmen. Dieses ungeregelte Nebeneinander bietet schon strukturell keine Gewähr für eine fachgerechte medizinische Behandlung behandlungsbedürftiger Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner.

kobinet-nachrichten: Welche gesetzlichen Regelungen wären Ihrer Ansicht nach hilfreich, um die Situation nachhaltig zu verbessern?

Peter Ludwig Eisenberg: Die Regelungen des § 119 b SGB V, in denen die Einrichtungsträger selbst in die Pflicht genommen werden sollen, ggf. die ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen mitzugestalten, müssen konkretisiert werden. So muss gesetzlich festgelegt werden, was unter einer „ausreichenden medizinischen Versorgung“ zu verstehen ist. Damit könnten bei einer einrichtungsbezogenen Bewertung der medizinischen Versorgungsstuktur verbindliche Kriterien herangezogen werden. Ein weiteres könnte erreicht werden, wenn die Länderheimgesetzte bei den Vorgaben zur Erteilung einer Betriebserlaubnis den Nachweis der strukturellen Sicherstellung der medizinischen Versorgung unter Beachtung des § 119b SGB V verlangen. Damit könnte der bisherigen Weigerungshaltung der Einrichtungsträger begegnet werden, die ihr Nichttätigwerdenwollen im Sinne der o. a. Vorschrift mit dem „Recht auf freie Arztwahl“ ihrer Bewohnerinnen und Bewohner begründen.

kobinet-nachrichten: Sehen Sie derzeit Chancen, dass in diesem Bereich entscheidende Verbesserungen geschaffen werden könnten?

Peter Ludwig Eisenberg: Laag/Müller/Mruck kommen in einer Untersuchung über die ärztliche Versorgung von Pflegeheimpatienten (Gesundheitswesen Aktuell 2014 BARMER GEK) zu dem Ergebnis, dass im beschriebenen Versorgungssystem die nötigen Veränderungen zur ärztlichen Versorgung schwer umzusetzen sind. Sie benötige hinsichtlich Aufgaben, Organisation, Qualifikation, Qualität, Vergütung und einer sorgenden Wertorientierung eine längst überfällige Neuordnung, in dem sie als eigener Versorgungsbereich begriffen wird. Als Bürger dürfen wir nicht länger darauf vertrauen, dass hier kein Regelungsbedarf besteht. Diese Themen müssen daher vor allem in Seniorenvertretungen mit dem Ziel aufgegriffen werden, sich konkret vor Ort „einzumischen“. BESKE spricht sich in seinem Beitrag „Perspektiven des Gesundheitswesens“ dafür aus, die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen dauerhaft durch einen Systemwechsel sicherzustellen (u.a. Wegfall der freien Arztwahl).

Wir brauchen m. E. darüber hinaus eine neu ausgerichtete Versorgungsforschung (Vernetzung SGBV und SGB XI) sowohl für den Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen aber auch für den hier nicht näher „beleuchteten“ Bereich der Wohneinrichtungen für (ältere pflegebedürftige) Menschen mit Behinderungen der Eingliederungshilfe (Vernetzung SGB V, SGB XI, SGB XII) unter Beteiligung von Betroffenenverbänden.

kobinet-nachrichten: Wenn Sie zwei Wünsche in Sachen medizinischer Versorgung hätten, welche wären das?

Peter Ludwig Eisenberg: Ich wünsche mir:

1. dass trotz der Kompliziertheit der gesetzlich vorgegebenen Strukturen durch die Sozialgesetzgebung V (Krankenversicherung) und XI (Pflegeversicherung) und der im Laufe der Jahren verfestigten Versorgungsstrukturen der Leistungserbringer und Kostenträger der gesetzliche Anspruch der Versicherten auf eine angemessene quartierorientierte medizinischen Versorgung (also nicht nur ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Hilfe sondern auch Leistungen der nichtärztlichen Therapeuten wie Physiotherapie. Logopädie, Ergotherapie, Podologie) neben Pflege und sozialer Betreuung in stationären Einrichtungen zeitnah gesichert wird.
2. dass ich eine so verbesserte Versorgung bei Bedarf auch erhalte.

kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview und viel Erfolg bei Ihren Bemühungen.