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BERLIN (KOBINET) Nach Informationen aus dem Bundeskanzleramt soll der Gesetzentwurf für das Bundesteilhabegesetz im Mai diesen Jahres im Kabinett verabschiedet werden. Dies geht aus der Vorhabendokumentation der Bundesregierung hervor, in der eine Auswahl bedeutender Vorhaben aus den verschiedenen Ministerien aufgelistet sind.
Interessant ist dabei der auf Seite 56 geschilderte Inhalt. Dort heißt es: „Die Koalitionsparteien von CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode darauf verständigt, die Leistungen für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Diesen Auftrag beabsichtigt die Bundesregierung mit einem Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen umzusetzen. In dem Bundesteilhabegesetz sollen auch andere Leistungsbereiche mit dem Ziel der Verbesserung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen geändert werden. Damit soll dem neuen gesellschaftlichen Verständnis einer inklusiven Gesellschaft im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung getragen werden.“
Angesichts von Befürchtungen, dass mit dem neuen Bundesteilhabegesetz auch eine Reihe von Verschlechterungen gegenüber der derzeitigen Situation behinderter Menschen einher gehen könnten, darf man darauf gespannt sein, wie die Verbesserungen aussehen werden und ob angedachte Verschlechterungen damit schnell vom Tisch kommen.