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Reaktionen aus dem Bundestag

Reichstagskuppel in Berlin
Reichstagskuppel in Berlin
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Reichstagskuppel in Berlin
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BERLIN (KOBINET) Zu dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein erneuertes Behindertengleichstellungsgesetz gab es heute unterschiedliche Reaktionen aus dem Bundestag, der das Gesetz noch diskutieren und beschließen soll. Nachdem schon gestern der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion eine bessere Teilhabe durch Barrierefreiheit vom reformierten Behindertengleichstellungsgesetz erwartet hat, äußerte sich heute auch seine sozialdemokratische Kollegin. Heftige Kritik kam dagegen von den behindertenpolitischen Sprecherinnen der Linken und der Grünen.



Uwe Schummer hatte aus Sicht der Unionsfraktion erklärt, dass mit dem neuen Gesetz eine Gesellschaft ohne Barrieren näher kommt. Kerstin Tack freut sich, „dass durch die Gesetzesreform endlich klargestellt wird, dass Behinderungen nicht per se einer Person anhaften, sondern oft erst durch Barrieren in der Umwelt entstehen“. Folgerichtig ziele das neue Gesetz vor allem darauf ab, bauliche und kommunikative Barrieren innerhalb der Bundesverwaltung zu beseitigen. Sie begrüßte die Weiterentwicklung des Gesetzes im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

„Nur halb barrierefreie Gesellschaft“ befürchtet Katrin Werner von der Linksfraktion, weil mit dem Gesetzesentwurf private Rechtsträger, die öffentliche Dienstleistungen anbieten, nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Damit bleibe das Gesetz weit hinter den Erwartungen vieler Menschen mit Behinderungen zurück. Der Gesetzesentwurf enthalte Verbesserungen wie zum Beispiel eine Schlichtungsstelle, die ein niedrigschwelliges Verfahren zur Einforderung von Rechten und Ansprüchen bietet und die Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit. Es würden jedoch keine zusätzlichen Gelder in die Hand genommen. Es sei zu befürchten, dass das Gesetz zum zahnlosen Tiger verkommt. „Wir brauchen ein Sofortprogramm für die Beseitigung von bestehenden baulichen und kommunikativen Barrieren in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich für die nächsten fünf Jahre“, so Werner.

Umfassende Barrierefreiheit wird mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht gelingen, meint auch Corrina Rüffer von Bündnis 90/Die Grünen. Bei Einkaufszentren, Arztpraxen oder Cafés könne auch weiterhin keine Barrierefreiheit eingefordert werden. Damit ignoriere die Bundesregierung einen wesentlichen Kritikpunkt des UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung. „Auch gibt es keine Frist, Barrieren in bereits bestehenden Gebäuden des Bundes abzubauen. Solche Barrieren müssen lediglich innerhalb von fünf Jahren benannt werden. Das ist geradezu lächerlich“, kritisiert Rüffer. Der Gesetzentwurf bleibe weit hinter den Erwartungen und dem zurück, was nach der Staatenprüfung zur UN-Behindertenrechtskonvention nötig gewesen wäre.