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KASSEL (KOBINET) Während der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in seinen Abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands eindeutig den schrittweisen Abbau von Werkstätten empfiehlt, investiert Baden-Württemberg kräftig weiter in die Erweiterung und Modernisierung von Werkstätten für behinderte Menschen und finanziert diesen sogar aus Mitteln aus der Ausgleichsabgabe.
Im Bereich Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention) heißt es in den Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses in der auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingestellten nicht amtlichen Übersetzung: „Der Ausschuss ist besorgt über (a) Segregation auf dem Arbeitsmarkt des Vertragsstaates; (b) finanzielle Fehlanreize, die Menschen mit Behinderungen am Eintritt oder Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt hindern; (c) den Umstand, dass segregierte Werkstätten für behinderte Menschen weder auf den Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten noch diesen Übergang fördern. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, durch entsprechende Vorschriften wirksam einen inklusiven, mit dem Übereinkommen in Einklang stehenden Arbeitsmarkt zu schaffen, durch (a) die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten an barrierefreien Arbeitsplätzen gemäß der Allgemeinen Bemerkung Nr. 2 (2014) des Ausschusses, insbesondere für Frauen mit Behinderungen; (b) die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt; (c) die Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihres sozialen Schutzes bzw. der Alterssicherung erfahren, die gegenwärtig an die Werkstätten für behinderte Menschen geknüpft sind; (d) die Sammlung von Daten über die Barrierefreiheit von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.“
Die unter b formulierte eindeutige Empfehlung für eine „schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne“ des Fachausschusses der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird in Baden-Württemberg so interpretiert, dass Investitionen in Erweiterungen und die Modernisierung von Werkstätten für behinderte Menschen weiter kräftig gefördert werden. Die Werkstatt für behinderte Menschen des Bruderhaus Diakonie in Ravensburg erhält beispielsweise 295.104 Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für die Modernisierung und Erweiterung der Werkstatt. Die Werkstatt für behinderte Menschen der Lebenshilfe Villingen-Schwenningen bekommt für ihre Erweiterung 246.800 Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. (siehe kobinet-Artikel über das Förderprogramm)
Aus den Reihen der Behindertenbewegung wird bereits gescherzt, dass man die Übersetzung der Abschließenden Empfehlungen des UN-Ausschusses wohl auch in schwäbisch übersetzen müsste, in anderen Bundesländern dürfte die Praxis der derzeitigen Prioritätensetzung jedoch derzeit nicht viel anders sein, während es enorm schwer ist, Fördermittel für alternative Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bekommen.
Link zur Liste der Investitionsmaßnahmen in Baden-Württemberg