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MAINZ (KOBINET)
MAINZ (KOBINET) Zum 1. Dezember 2015 sind mit der Landesbauordnung neue Regelungen zur Barrierefreiheit in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Damit werden nach Informationen des rheinland-pfälzischen Landesbehindertenbeauftragten Matthias Rösch Verbesserungen bei barrierefreiem Wohnraum, öffentlich zugänglichen Gebäuden und auch im Bereich von Arbeitsplätzen geschaffen.
„Mit der neuen Landesbauordnung werden mehr barrierefreie Wohnungen gefordert. In die Verpflichtung zur Barrierefreiheit werden Räume von Freiberuflern wie Notar- und Steuerberatungspraxen einbezogen. Räume von Postdienstleistern und kleinere Läden und Geschäftsräume im Erdgeschoss sind ebenfalls in die Liste barrierefrei zugänglicher Gebäude aufgenommen. Das sind wichtige Ergänzungen für die barrierefreie Zugänglichkeit öffentlich nutzbarer Angebote“, erklärte Matthias Rösch.
„Barrierefreiheit ist für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben notwendig. Deshalb sind Büro- und Verwaltungsgebäude ab einer bestimmten Größenordnung ebenfalls barrierefrei zu gestalten. Außerdem werden nicht, wie bisher, nur die dem Besucherverkehr zugänglichen Teile, sondern das gesamte Gebäude barrierefrei zu gestalten sein, auch die Bereiche von Arbeitsplätzen“, so der Landebehindertenbeauftragte weiter.
Ab dem 1. Dezember 2015 werden auch die neuen Normen zur Barrierefreiheit (DIN 18040-1 öffentlich zugängliche Gebäude und DIN 18040-2 Wohnungen) als technische Baubestimmungen in Rheinland-Pfalz eingeführt. Die neuen DIN-Normen geben Planungssicherheit für Barrierefreiheit und ergänzen die Anwendung von Barrierefreiheit. Neben Anforderungen für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen sollen auch Leitsysteme für blinde und sehbehinderte Menschen sowie die Belange hörbehinderter Menschen beachtet werden. Mit der Einführung der DIN-Normen werden auch in Beherbergungsbetrieben die Anzahl barrierefreier Zimmer geregelt. Damit könne Rheinland-Pfalz seine Chancen im barrierefreien Tourismus verbessern.
„Als Landesbehindertenbeauftragter freue ich mich, dass die Vorschläge der kommunalen Behindertenbeiräte und –beauftragten und des Landesteilhabebeirats bei der Änderung der Landesbauordnung aufgegriffen wurden. Die kommunalen Behindertenbeiräte und –beauftragten sind die Partnerinnen und Partner vor Ort, die bei der Umsetzung von Barrierefreiheit unterstützen und beraten können. Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen werden von den neuen Regelungen profitieren. In Rheinland-Pfalz haben wir eine der fortschrittlichsten Bauordnungen zur Barrierefreiheit. Für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist das ein wichtiger Fortschritt“, so Matthias Rösch. Heute wird in Budenheim bei Mainz der weiterentwickelte Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgestellt. Barrierefreiheit spielt im Aktionsplan eine wichtige Rolle, wie Matthias Rösch im Vorfeld der Veranstaltung den kobinet-nachrichten berichtete.




