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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) Bundesregierung muss ihre behindertenpolitischen Versprechungen einlösen, mahnt heute die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention in ihrer Stellungnahme zum 3. Dezember. Kurs für mehr Teilhabe fortsetzen, meint Uwe Schummer, behindertenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, bevor morgen der Bundestag über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland debattiert. Menschenrechte haben keinen Preis, betont seine Kollegin von der Linksfraktion, Katrin Werner.
Zudem sollte der Entwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention intensiv überarbeitet werden. Dieser Entwurf sei sehr enttäuschend, weil er bei vielen Handlungsfeldern, zum Beispiel beim Schutz der Persönlichkeitsrechte, beim Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt, bei der Psychiatrie und der rechtlichen Selbstbestimmung, keine systematische wie überzeugende Antwort auf die drängenden menschenrechtlichen Fragen bietet. Bereits im Mai haben die Vereinten Nationen in ihren Abschließenden Bemerkungen im Anschluss an die Staatenprüfung kritisiert, dass Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend achtet.
Bevor morgen der Deutsche Bundestag über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland debattiert, erklärte der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion, Uwe Schummer: „Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen muss selbstverständlich sein. Das ist das Ziel der Union. Konzepte wie die Assistierte Ausbildung für mehr Jugendliche mit Behinderungen in den Betrieben sowie das 150-Millionen-Sonderprogramm für mehr Integrationsfirmen sind jetzt auf dem Weg.“
In der Halbzeit der Großen Koalition ziehe die Union eine positive Bilanz und setzt ihren Kurs für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mitten im Leben fort. Nächstes Ziel sei die Novellierung des Behindertengleichstellunggesetzes. Damit werde der Bund erneut wichtige Weichen stellen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Union erwarte, dass mit dem neuen Bundesteilhabegesetz und den damit verbundenen Leistungen Menschen mit Behinderungen schrittweise aus der Sozialhilfe herausgeführt werden können. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Sparen. Die Union werde hier auf deutliche Verbesserungen drängen.
Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, betont: „Gleiche gesellschaftliche Teilhabe ist ein Menschenrecht und darf deshalb nicht unter einen Kostenvorbehalt gestellt werden. Wir brauchen eine einkommens- und vermögensunabhängige persönliche Assistenz in allen Lebenslagen und -phasen, die es allen Menschen ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.“
Menschen mit Behinderungen lebten in Deutschland häufig in Armut. Sie könnten sich meist ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig finanzieren, da der allgemeine Arbeitsmarkt nicht inklusiv ist. In den Werkstätten für behinderte Menschen reiche der Lohn allzu oft nicht zum Lebensunterhalt. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage ihrer Fraktion hervorgeht, ist die Zahl der Werkstattbeschäftigten von 2004 (245.798) bis 2013 um über 50.000 auf 305.466 gestiegen. „Immer weniger der Beschäftigten schaffen den Weg aus der Werkstatt wieder heraus. Das muss sich ändern“, fordert Werner.




