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Informationelle Selbstbestimmung – Ansichtssache

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UNBEKANNT (KOBINET) In der unterfränkischen Residenzstadt stellte Magda P. (Name ist der Redaktion bekannt) einen Antrag auf Verbesserung des Wohnumfeldes. Durch eine fortschreitende Behinderung kam diese mit ihrem Elektrorollstuhl in ihrem 4,44 qm großen Bad nur noch unter schwierigen Umständen auf die Toilette.

kobinet: Frau P., was ist der heutige Stand?
Magda P.: Bis zum heutigen Tag gibt es keine Zusage des Bezirkes, die Restkosten zu übernehmen. Ich habe alle Fragen beantwortet und auch den MDK ein Gutachten erstellen lassen. Selbst privateste Details des Ablaufes eines Toilettenbesuches habe ich geschildert, damit unterstrichen, dass der jetzige Zustand nicht nur meine Würde verletzt, sondern auch für meine Assistentinnen sehr unangenehm ist. Völlig unverständlich ist für mich, dass durch die vom Bezirk verlangte erneute MDK-Begutachtung meine Pflegestufe auch noch von III auf II reduziert wurde. Diese Pflegestufe hatte ich über zwanzig Jahre hinweg und mein Zustand hat sich in dieser Zeit permanent verschlechtert.
kobinet: Erheben Sie Widerspruch?
Magda P.: Höchstwahrscheinlich, ich muss das Gutachten überprüfen und dann den Widerspruch begründen. Besonders schlimm finde ich, dass meine Krankenkasse, die DAK, das Gutachten direkt an den Bezirk gesandt hat, obwohl ich mitgeteilt habe, dass ich dies selbst erledigen wollte. Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen meine informelle Selbstbestimmung. Seit wann gibt es zwischen Krankenkassen und Sozialhilfeträgern hinter dem Rücken und gegen den Wunsch ihrer Versicherten eine „Amtshilfe“?
kobinet: Haben Sie die Krankenkasse darauf angesprochen?
Magda P.: Und nur die als schnippisch empfundene Antwort erhalten, dass ich schließlich auch Geld von der DAK wolle.
kobinet: Dieses Argument wird von Kostenträgern gerne verwendet.
Magda P.: Das Gutachten war schon nach § 67 SGB X nicht erforderlich. Für die Genehmigung des Badumbaues hätte ein Meterstab ausgereicht. Es war eine reine Maßnahme, um das Verfahren zu verzögern. Außerdem hatte die Pflegekasse und auch die Stadt Würzburg die erforderliche Zusage zur Bezuschussung bereits erteilt. Auf eigene Erhebungen hätte der Bezirk also auch verzichten können.
kobinet: Und warum kommt dieser Einwand von Ihnen erst jetzt?
Magda P.: Weil der Bezirk sofort gedroht hat, jegliche Verweigerung von mir als fehlende Mitwirkung zu deuten und das Verfahren damit zum Stillstand zu bringen. Diese Keule wird in Unterfranken sofort gezückt, wenn man Widerstand vermutet.
kobinet: Und wie geht es weiter?
Magda P.: Nachdem der MDK trotz Herabstufung den Badumbau befürwortet hat, ist man beim Bezirk nun hoffentlich bereit, zusammen mit den anderen beiden Kostenträgern endlich den Umbau zu genehmigen. Gegen die Deutsche Angestellten-Krankenkasse Gesundheit werden derzeit juristische Schritte geprüft. Ich möchte wissen, ob die „Amtshilfe“ in Gestalt der unautorisierten Weitergabe des MDK-Gutachtens mit all seinen pflegerischen und gesundheitlichen Details zulässig war.
kobinet: Wir danken für das Gespräch und berichten zu gegebener Zeit gerne über den Fortgang dieser Geschichte.